17. Mai 2019
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22:21
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
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zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Ich gehe bei meinen Ausführungen davon aus, dass Sie und die Kindesmutter das gemeinsame Sorgerecht haben. Das bedeutet, dass beide Elternteile die Pflicht, aber auch das Recht haben, sich um die Kinder zu kümmern.
Die Wahl des Aufenthaltsorts der Kinder gehört zu den besonders wichtigen Angelegenheiten des Sorgerechts mit der Folge, dass die Mutter nicht allein entscheiden darf, wohin sie mit den Kindern umzieht. Hier haben Sie also ein Mitspracherecht.
2.
Der Umzug in eine andere Stadt betrifft das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Bestandteil des Sorgerechts und da Sie, von ich ausgehe, das gemeinsame Sorgerecht haben, müssen Sie auch gemeinsam entscheiden, wo die Kinder künftig ihren Lebensmittelpunkt haben werden.
D. h., die Mutter benötigt Ihre Zustimmung zu dem geplanten Umzug nach Freiburg.
Wenn die Kindesmutter ohne Ihre Zustimmung umzieht, macht sie sich der Kindesentziehung schuldig.
3.
Sie sollten der Mutter also schriftlich untersagen, umzuziehen.
Dann muss die Mutter eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen, sofern sie bei ihrer Entscheidung, nach Freiburg umzuziehen, bleiben will.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt