Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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zwar hat das Verhalten von eBay auf die zivilrechtliche Auseinandersetzung keine Bindungswirkung; gleichwohl sollten Sie die Ansprüche anlehnen.
Die gewählte Art der Kontaktaufnahme ist in der Tat so merkwürdig, so dass Sie ruhig einmal beim Rechtsanwalt nachfragen sollten, ob der Brief tatsächlich von ihm stammt - vielleicht klärt sich die Sache dann schon auf.
In der Sache selbst sehe ich keine durchsetzbare Ansprüche der Gegenseite, SOFERN Sie in dem Angebot nicht gesondert die Programme auf CD/DVD angeboten haben.
Hierzu sollten Sie aber ggfs. nochmals das eBay-Angebot im Rahmen einer individuellen Beratung prüfen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Ich habe in dem Text kein Wort von Programme kommen extra auf DVD/CD geschrieben. Hatte mich lediglich etwas unglücklich ausgedrückt und geschrieben: "Das Gerät kommt mit folgenden Programmen:..."
Ich werde die Sache einfach auf mich zukommen lassen. Rechtschutz habe ich.
Es ist schon sehr merkwürdig, dass der Käufer das Anwaltsschreiben selbst abgeschickt hat.
Es ging diesem Käufer von Anfang an nur um reine Abzocke. Er suchte sich wohl gezielt einen solche Auktion mit solch einem Text.
Ebay schrieb mir selbst es wäre Abzocke.
Haben Sie vielen Dank für diese Beratung!
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich würde derzeit auch nichts weiter unternehmen und abwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle