12. April 2019
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17:31
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach einem so langen Zeitraum und so weit zurückgelegter Fahrstrecke wird der Kunde kaum noch den ihm obliegenden Beweis führen können, dass der Mangel auf einer unsachgemäßen Reparatur beruht.
Hinzu kommt, dass Sie Nachweise für eine ordnungsgemäße Reparatur haben und der defekte Turbolader Hinweise auf Verschleiß und falsche Wartung erkennen lässt, was ebenfalls gegen einen von unsachgemäßer Reparatur verursachten und daher von Ihnen zu verantwortenden Mangel spricht.
Wenn der eigenmächtige Ausbau eine Überprüfung der Mangelursache erschwert oder verhindert hat, kann auch dies den Nachbesserungsanspruch ausschließen, ebenso wie Eigenverschulden wegen nicht rechtzeitiger Anzeige des Mangels und Weiterfahren trotz deutlich hörbarer Fehlergeräusche.
Nach Ihrer Schilderung sehe ich daher kaum Chancen, dass der Kunde den geltend gemachten Anspruch im Streitfalle gerichtlich erfolgreich durchsetzen kann. Sie sollten daher den Anspruch unter Verweis auf die oben genannten Argumente zurückweisen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking