KFZ nach Trennung zurückgeben

12. September 2011 08:06 |
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Familienrecht


meine Ehefrau hat mich mit unseren drei Kindern verlassen. Kann ich den Leasingvertrag für das KFZ mit dem sie fährt, der auf meinen Namen läuft, beenden?
Sehr geehrter Fragesteller,

hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:

Nach § 1361 a Abs. 1 S. 2 BGB ist ein Ehegatte verpflichtet, dem andern Ehegatten die Nutzung eines Gegenstandes des Hausrats bei Getrenntleben zu überlassen, wenn er ihn zur Führung des Haushalts benötigt oder die Überlassung der Billigkeit entspricht. Ein PKW gehört auch uzm Hausrat, wenn dieser zur gemeinsamen Lebensführung angeschafft wurde bzw. - wie in Ihrem Fall - geleast wurde. Hierzu kann ich ohne weitere Angabe keine Beurteilung abgeben.

Ob Ihrer Gattin dann der PKW zur Nutzung überlassen werden muss, ist ebenfalls Tatfrage. Hier sind auch die Bedürfnisse der Kinder zu berücksichtigen. Beispielsweise wenn der PKW auch dazu benutzt wird Einkäufe - für die Kinder - oder Fahrten zur Schule, zu Sportaktivitäten, sonstigen Freizeitgestaltungen etc. zu erledigen.

Generell rate ich Ihnen dringend - auch wenn Sie dies in Ihrer derzeitigen Situation ablehnen - sich mit Ihrer Gattin zu einigen bzw. zunächst eine Einigung anzustreben, nicht nur betreffend der Hausratgegenstände. Im Rahmen einer solchen Einigung kann dann auch die Nutzung des Fahrzeugs geregelt werden.

Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Ich hoffe Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


Astrid Hein
Rechtsanwältin

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