Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn Sie das Auto tatsächlich als Privatmann verkauft haben und den Käufer auch nicht arglistig über den Zustand der Klimaanlage getäuscht haben (etwa indem Sie erklärt haben, das Auto sei mangelfrei, obwohl Sie von dem Defekt der Klimaanlage Kenntnis hatten), dann ist der Gewährleistungsausschluss in Ihrem Kaufvertrag wirksam. Der Käufer kann dann keine Gewährleistungsansprüche hinsichtlich der Klimaanlage geltend machen.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn Sie das Auto tatsächlich als Privatmann verkauft haben und den Käufer auch nicht arglistig über den Zustand der Klimaanlage getäuscht haben (etwa indem Sie erklärt haben, das Auto sei mangelfrei, obwohl Sie von dem Defekt der Klimaanlage Kenntnis hatten), dann ist der Gewährleistungsausschluss in Ihrem Kaufvertrag wirksam. Der Käufer kann dann keine Gewährleistungsansprüche hinsichtlich der Klimaanlage geltend machen.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)