14. Oktober 2013
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17:36
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail: info@raschwerin.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Vertrag ist verbindlich und der Versicherer auch daran gebunden, den Vertrag zu erfüllen.
Dazu gehört auch, dass die vereinbarte Versicherungsrate einzuhalten ist.
Wenn aber unzutreffende Angaben gemacht wurden, ist der Vertrag zumindest insoweit hinfällig und der Beitrag kann angehoben werden.
Wenn für Sie damit die Vertragsgrundlage aufgrund der hohen Kosten entfällt, muss der Verkäufer in Anspruch genommen, um den Vertrag rückabzuwickeln und von zusätzlichen Kosten freizuhalten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Steffan Schwerin