KFZ-Leasing

| 14. Oktober 2013 17:03 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Wir haben unserem Sohn ein Auto geleast. Er fuhr vorher bereits einen geleasten
Smart von August 2011 bis August 2013. Das war dem Verkäufer bekannt. Wir
schlossen den Leasingvertrag vor allem wegen der niedrigen Versicherungsrate von
nur 19 € (sonst hätten wir wahrscheinlich ein gebrauchtes Auto gekauft). Nach
2 Monaten schrieb uns Mercedes-Benz Leasing, dass die Versicherungsrate jetzt
bei 99 € liege, weil die Schadenfreiheitsklasse nicht wie im Leasingvertrag angegeben
sei (diese Eintragung erfolgte aber durch den Verkäufer, nicht durch uns).
Nun versucht der Verkäufer seit 4 Wochen, eine Lösung zu finden, aber bisher erfolglos.
Was können wir tun? Wir möchten gerne den Vertrag in der ursprünglichen Form
weitergeführt haben.
14. Oktober 2013 | 17:36

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail: info@raschwerin.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Der Vertrag ist verbindlich und der Versicherer auch daran gebunden, den Vertrag zu erfüllen.

Dazu gehört auch, dass die vereinbarte Versicherungsrate einzuhalten ist.

Wenn aber unzutreffende Angaben gemacht wurden, ist der Vertrag zumindest insoweit hinfällig und der Beitrag kann angehoben werden.

Wenn für Sie damit die Vertragsgrundlage aufgrund der hohen Kosten entfällt, muss der Verkäufer in Anspruch genommen, um den Vertrag rückabzuwickeln und von zusätzlichen Kosten freizuhalten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Bewertung des Fragestellers 14. Oktober 2013 | 17:57

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