8. März 2023
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09:56
Antwort
vonRechtsanwalt Cedric Hohnstock
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vielen Dank für Ihre vertragsrechtliche Anfrage, die mir vor wenigen Minuten zugewiesen wurde. Diese möchte ich anhand der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworten.
[u]Ich kann Ihnen mit Freude mitteilen, dass Ihr Vorhaben grundsätzlich umsetzbar ist. Im Rahmen eines Finanzierungsvertrages ist eine "Weitervermietung" des Finanzierungsobjektes (hier das Auto) an einen Dritten - wie in Ihrem Fall ein anderes Unternehmen - unter bestimmten Voraussetzungen möglich.[/u]
Im Folgenden werde ich Ihnen zunächst den rechtlichen Hintergrund erläutert. Im Anschluss spreche ich Ihnen einen konkrete anwaltliche Empfehlung aus, damit Sie Ihr Vorhaben erfolgreich umsetzen können.
[b]Rechtlicher Hintergrund:[/b]
Wenn Sie ein Auto finanzieren lassen möchten, dann schließen Sie mit einem Autohändler oder einem Geld- bzw. Bankinstitut einen sog. Finanzierungsvertrag ab, der sich in den meisten Fällen nach den §§ 488 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bestimmt. Das Gesetz schreibt für solche Verträge zwar bestimmte Regeln vor; jedoch können die Vertragsparteien den Vertragsinhalt weiterhin grundsätzlich frei bestimmen und gestalten.
So ist es möglich, dass Bestandteil des Finanzierungsvertrages eine sog. "Untervermietungsklausel" wird, die es Ihnen gestattet, das Finanzierungsobjekt - hier also das Auto - an ein anderes Unternehmen zu vermieten. Sie wären somit vertraglich berechtigt, das finanzierte Wirtschaftsgut an einen Dritten, der nicht Teil des ursprünglichen Finanzierungsvertrages ist, im Rahmen einer Untervermietung weiterzugeben.
Dasselbe gilt auch für sog. Leasingverträge. Auch hier kann eine Untervermietungsklausel Vertragsbestandteil sein.
[b]Anwaltliche Empfehlung:[/b]
Sollten Sie bereits einen Finanzierungsvertrag abgeschlossen haben, so müssten Sie einmal in Ihren Vertrag schauen und überprüfen, ob Ihnen im Rahmen einer Untervermietungsklausel bereits das Recht zur "Weitergabe" des Fahrzeuges eingeräumt wurde. Wenn dies nicht der Fall ist, so müssten Sie den Finanzierungsgeber um Genehmigung der Weitervermietung oder um eine Vertragsanpassung bitten. Sollte er die Genehmigung oder Vertragsanpassung verweigern, so würde Ihnen eine Weitervermietung leider nicht möglich sein. Wenn Sie das Fahrzeug ohne Genehmigung weitervermieten, verstoßen Sie gegen die vertraglichen Pflichten, was rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
In einer deutlich besseren Ausgangssituation befinden Sie sich jedoch, wenn Sie aktuell noch keinen Finanzierungsvertrag angeschlossen haben. Denn in diesem Fall steht der vertragliche Inhalt noch nicht fest, sodass Sie diesen im Rahmen der Vertragsgespräche mitgestalten und eine Untervermietungsklausel aushandeln können. Sie sollten deshalb im Rahmen der Vertragsgespräche offen über Ihr Vorhaben sprechen. Ich empfehle Ihnen außerdem, das Einzelunternehmen [u]vor[/u] Abschluss des Finanzierungsvertrages zu gründen und die Finanzierung direkt über das Einzelunternehmen laufen zu lassen - als gewerblicher Finanzierungsnehmer stehen Ihnen oft deutlich bessere Finanzierungskonditionen und Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Sollten Sie Hilfe bei der Gründung Ihres Unternehmens benötigen, können Sie mich jederzeit ansprechen. Ich bin Ihnen hierbei gerne behilflich.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen nachvollziehbar beantworten konnte. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Cedric Hohnstock
Rechtsanwalt