3. November 2008
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00:25
Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
Tel: 030.56702204
Web: https://hauptstadtanwalt.de/
E-Mail: info@RA-Bordasch.de
1.
Einwände gegen die Zulassung der Anklage sollten Sie dann erheben, wenn diese bestehen. Die entsprechenden Einwände gegen die Zulassung der Anklage lassen sich idR durch Akteneinsicht feststellen. Sind Ihnen bereits Einwände bekannt, rate ich Ihnen diese innerhalb der 10 Tagesfrist dem Gericht mitzuteilen.
Die Erhebung von Einwänden gegen die Anklage werden Ihrem Sohn bei einem etwaigen Urteil nicht negativ angelastet.
2.
In einem Strafverfahren sollte immer ein Rechtsanwalt zur Verteidigung beauftragt werden. Bereits im Ermittlungsverfahren rate ich dazu, da nur so festgestellt werden kann, von welchen angeblichen Straftaten die Ermittlungsbehörde überhaupt Kenntnis hat, was Zeugen bereits ausgesagt haben etc . Im Falle Ihres Sohnes hat dieser nunmehr Taten gestanden, die die Ermittlungsbehörde nicht mit Ihrem Sohn in Verbindung gebracht haben.
Auch wegen der Strafart und der Strafhöhe nach dem Jugendgerichtsgesetz, rate ich zur Beauftragung eines Rechtsanwalts Ihrer Wahl für die Hauptverhandlung. Gerne steht Ihnen unsere Kanzlei dazu zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet wird.
Auch eine größere örtliche Entfernung steht einer Mandatsübernahme nicht im Wege, da die Kommunikation auch gut über Telefon, EMail, Post und Fax erfolgen kann.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
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