Antwort
vonRechtsanwalt Philipp Wendel
Mühltorstr. 9/1
71364 Winnenden
Tel: 07195/589260
Web: https://www.rems-murr-kanzlei.de
E-Mail: wendel@rems-murr-kanzlei.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich gilt:
Auskünfte von der Schufa bekommen ausschließlich Ihre potentiellen Vertragspartner wie Banken, große Handelsunternehmen oder Mobilfunkanbieter, die ihre Produkte oder Dienstleistungen auf Kredit verkaufen.
Informationen erhält nur derjenige, der in jedem Einzelfall ein berechtigtes Interesse an den begehrten Daten darlegt. Zudem sind die Vertragspartner im Gegenzug verpflichtet, ihrerseits Informationen an die Schufa zu übermitteln.
In Deutschland hat es sich so eingebürgert, dass Banken vor der Kontoeröffnung auch eine Schufa-Auskunft haben wollen. Diese fordert die Bank selbst ein, wobei man natürlich hierfür sein Einverständnis geben muss.
ABER:
Die Formalitäten wie Einbverständnis zur Einholung einer Schufa-Auskunft wird oftmals gleichzeitig mit dem Kontoeröffnungsantrag abgegeben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Banken jederzeit berechtigt sind, bei Einverständnis des Kunden eine Schufa-Auskunft einzuholen. Bankkunden stimmen in der Regel bei der Eröffnung eines Kontos automatisch einer solchen Schufa-Auskunft zu. Die Schufa dagegen darf Daten nur weitergeben, wenn ein berechtigtes Interesse im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes besteht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Herzlichen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Bitte spezifizieren Sie Ihre Antwort, diese ist doch sehr allgemein, und etwas an meiner Fragestellung vorbei, gehalten.
Zum Verständnis noch folgendes, ich habe der Bank keine Einverständniserklärung oder einen Kontoeröffnungsantrag unterschrieben. Die Auskunft hat die Bank sich ohne meine mündliche oder schriftliche Zustimmung (in den ersten Minuten Termins, vor Beginn der eigentlichen Beratung/des Gesprächs) eingeholt.
Ist dieses vorgehen ohne meine Zustimmung rechtens?
Neben Ihrem Name, dem Geburtsdatum, den gegenwärtigen und früheren Anschriften speichert die Schufa Positivmerkmale (= Daten über die Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung von Geschäftsbeziehungen) sowie Negativmerkmale (= Daten über nichtvertragsgemäßes Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen).
Die Positivmerkmale dürfen von der Schufa nur mit Ihrer Zustimmung des Kunden übermittelt werden. Negativmerkmale dürfen hingegen auch ohne Ihre Einwilligung übermittelt werden.
Negativmerkmale sind: gemahnte, aber unbezahlte und nicht bestrittene Forderungen, Mahnbescheide, Vollstreckungsmaßnahmen, Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (aus Schuldnerverzeichnis), Beantragung bzw. Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens etc.
Sie schreiben:
" Ich habe einen Eintrag einer erledigten Forderung aus 04/2012."
Da die Forderung erledigt ist, stellt Sie kein Negativmerkmal dar. Deshalb war das Vorgehen der Bank ohne Ihre Zustimmung nicht rechtmäßig.