Inkassogebühren prüfen

25. Februar 2023 02:17 |
Preis: 35,00 € |

Inkasso, Mahnungen


Ich habe im Juli 2022 einen Vertrag im Fitnessstudio abgeschlossen. Monatliche Kosten 24,95 EUR, 12 Montage Laufzeit.
4 Monate habe ich bezahlt, die 5. Lastschrift ging durch mich verschuldet zurück, die 6. ebenfalls. Beide Male habe ich jeweils eine Mahnung erhalten. Danach haben sie nicht mehr abgebucht.

Ich habe im November um Kündigung zum nächstmöglichen Termin und Mitteilung des Restbetrags gebeten, aber keine Antwort bekommen.
Ich habe nun von einem Inkassounternehmen folgende Aufstellung bekommen:

Beiträge: 199,60
Verwaltungspauschale des Gläubigers: 9,95
Zinsen: 2,49
Mahnkosten des Gläubigers: 12,00
Stornogebühren des Gläubigers: 20,00
Grundvergütung / Auslagenpauschale: 52,92

Sind diese Extrakosten gerechtfertigt und ich sollte sie bezahlen oder sollte ich den Betrag kürzen?
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Verwaltungspauschale des Gläubigers: 9,95

Das ist nicht erklärbar, das hat im Prinzip nichts mit dem Inkasso zu tun und könnte sich aus Ihrem Vertrag ergeben. Schreiben Sie sonst das Unternehmen an, auf Verlangen müssen sie das nachweisen.

Zinsen: 2,49 - sind zulässig, zum Nachrechnen: http://www.basiszinsrechner.net/
Diese erscheinen mir eher hoch

Mahnkosten des Gläubigers: 12,00
Erscheint mir zu hoch, ist gesetzlich nicht geregelt

Stornogebühren des Gläubigers: 20,00
Das ist nicht erklärbar, das hat im Prinzip nichts mit dem Inkasso zu tun und könnte sich aus Ihrem Vertrag ergeben. Schreiben Sie sonst das Unternehmen an, auf Verlangen müssen sie das nachweisen.

Grundvergütung / Auslagenpauschale: 52,92
Diese liegt sogar unter en Kosten eines Anwaltes, also zulässig.

Schreib- und Portoauslagen, begrenzt auf maximal 20 Prozent der gesamten Inkassokosten und höchstens 20 Euro
Das ist zulässig

Verzugszinsen, maximal 5 Prozent über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
Haben Sie ja schon oben, daher wohl doppelt, ggf. nachrechnen.

Kosten für Adressermittlung und Bankrücklastschriften
Zulässig

Vollstreckungskosten
Kosten für einen Mahnbescheid in Höhe von maximal 25 Euro
Kosten für die Zustellung des Inkassoschreibens durch einen Gerichtsvollzieher
Alles 3 zulässig


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller 25. Februar 2023 | 21:10

Wenn Sie z.B. bei den Stornogebühren schreiben "auf Verlangen müssen sie das nachweisen", heißt das, dass sie nachweisen müssen, dass ihnen diese Kosten wirklich entstanden sind, oder würde es reichen, wenn sie sich in ihren AGB die Gebühren ausgedacht haben?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. Februar 2023 | 22:59

Grundsätzlich würde es in dem Vertrag/den AGBS reichen, es sei denn, dass sie diese als unzulässige Klausel anfechten könnten.

Beachten Sie. Zahlen Sie das Berechtigte und legen das Unberechtigte Einspruch ein.

Beachten Sie auch die Staffelung:

Einfacher Fall:
Nach dem Erhalt des Inkassoschreibens gibt es keinen Streit und die Zahlung erfolgt unmittelbar, also innerhalb der im Inkassoschreiben gesetzten Frist (in der Regel 14 Tage). Gebührensatz: 0.5 gem. RVG-Tabelle bis max. 0.9
-> hier wohl 0.9

Bezüglich der Mwst. prüfen, ob das Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Lediglich bei einem schwierigeren Fall sind es 1.3

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