Informationspflicht an die Ex-Frau

24. Februar 2022 05:36 |
Preis: 57,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Ich bin seit 7 Jahren von meiner Ex Frau geschieden. Wir haben eine gemeinsame Tochter welche jetzt 7 Jahre alt ist. Wir haben beide das Sorge- und Aufenthaltbestimmungsrecht. Ich sehe meine Tochter jedes 2. Wochenende von Freitag bis Sonntag. Seit 4 Jahren führe ich eine neue Beziehung und verbringe meine Wochenenden mit meiner Tochter bei meiner neuen Partnerin. Jetzt plötzlich, nach fast 4 Jahren, fordert meine Ex den Namen und die Adresse meiner Partnerin. Sie sagt, ich sei rechtlich dazu verpflichtet ihr diese Daten zu geben.
Ich möchte das aber nicht. Wie sieht es da rechtlich aus ? Bin ich zu dieser Auskunft verpflichtet ?
24. Februar 2022 | 06:49

Antwort

von


(2931)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,


es gibt keine gesetzliche Grundlage für die geltend gemachte Auskunft.


Während des Umgangs haben Sie die Entscheidung darüber, wo Sie sich mit Ihrer Tochter aufhalten und sind nicht zur Auskunft darüber verpflichtet. Sie müssen die Daten der neuen Partnerin daher auch nicht mitteilen.



MIt freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


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