15. April 2006
|
13:58
Antwort
vonRechtsanwalt Christian Joachim
Stiller Winkel 3
18225 Kühlungsborn
Tel: 038203/899120
Tel: 0177/7240222
Web: https://www.rechtsbuero24.de
E-Mail: info@rechtsbuero24.de
herzlichen Dank für Ihre Anfrage!
Die Verwertung der Immobilie ist in unterschiedlichen Variationen denkbar und ist letztlich vor allem eine wirtschaftliche Frage, die mit rechtlichen Bestimmungen zusammenfällt. Letztere hängen dann von der Art der wirtschaftlichen Verwertung ab.
Der Verkauf der Immobilie stellt eine Verwertungsmöglichkeit dar. Hier ist aus steuerrechtlicher Sicht die Spekulationssteuer zu beachten, die entsteht, wenn das Haus vor dem Ablauf von 10 Jahren nach dessen Erwerb wieder veräußert wird. Da Sie jedoch in dem Haus wohnen, könnte sich diese Frist auf drei Jahre verkürzen.
Bei einem Verkauf sind die Darlehen zu beachten, die grds. vorzeitig nur mit entsprechendem Zinsersatz für die Bank (Vorzugszinsen) ablösbar sind.
Wenn Sie das Haus vorzeitig verkaufen, sind möglicherweise auch nicht alle Arbeiten hinsichtlich der Modernisierung durch sie steuerlich absetzbar. Dies müßte dann im Verkaufspreis berücksichtigt werden.
Eine weitere Möglichkeit wäre die Vermietung der Wohnung, um mit der zu erwartenden Einnahme eine andere Wohnmöglichkeit zu finanzieren. Dies würde zumindest wirtschaftlich die sinnvollte Art darstellen, um einen raschen Wohnsitzwechsel zu realisieren. Ein Verkauf, wie oben dargestellt, insbesondere nach der sehr guten Zeit nach dem Kauf, bringt immer wirtschaftliche Nachteile mit sich. Im Fall der Vermietung bleiben Ihnen auch alle steuerlichen Vorteile erhalten.
Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierung gegeben zu haben und stehe Ihnen selbstverständlich gerne auch weiterhin zu Verfügung.
Mit den besten Wünschen für ein beschauliches Osterfest!
Christian Joachim
-Rechtsanwalt-
Rechtsanwalt Christian Joachim