14. April 2025
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11:16
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ja, Sie können im Kaufvertrag sowohl einen festen Betrag als auch einen prozentualen Anteil am Gewinn vereinbaren.
Es ist möglich, eine Vertragsstrafe für den Fall zu vereinbaren, dass der Käufer sich nicht an die Vereinbarungen hält und den Giebel dennoch abreißt.
Eine solche Vertragsstrafe dient als Abschreckung und kann helfen, die Einhaltung der Vertragsbedingungen sicherzustellen.
Es ist wichtig, dass diese Vereinbarungen klar und eindeutig im Kaufvertrag festgehalten werden.
Der Notar hilft Ihnen dabei.
Die Vertragsstrafe sollte in einer rechtlich zulässigen Höhe festgelegt werden, die den Käufer davon abhält, gegen die Vereinbarung zu verstoßen. Zudem sollten die Bedingungen, unter denen der prozentuale Gewinnanteil gezahlt wird, genau definiert werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Das müsste man sich näher, über diese Beratung hinaus, ansehen.
Zusammen mit dem Kaufvertrag sind diese Vereinbarungen notariell zu beurkunden, um ihre Rechtsverbindlichkeit zu gewährleisten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg