Immobilien Kaufvertrag bedingungen

14. April 2025 10:55 |
Preis: 45,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Beste Experten,

Ich möchte gern ein Abrißobject verkaufen an ein Firma von ein Projectentwickler.

Der giebel soll stehen bleiben, wenn möglich hätte ich gern ein Strafe wenn er sich nicht an vereinbaring halt und doch alles abreißt.

Kann ich im Kaufvertrag ein fest teil und ein Percentage von sein Gewinn vereinbaren? Er wird 4 appartementen realisieren.

Vielen Dank für ihr hilfe.
14. April 2025 | 11:16

Antwort

von


(3186)
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ja, Sie können im Kaufvertrag sowohl einen festen Betrag als auch einen prozentualen Anteil am Gewinn vereinbaren.

Es ist möglich, eine Vertragsstrafe für den Fall zu vereinbaren, dass der Käufer sich nicht an die Vereinbarungen hält und den Giebel dennoch abreißt.

Eine solche Vertragsstrafe dient als Abschreckung und kann helfen, die Einhaltung der Vertragsbedingungen sicherzustellen.

Es ist wichtig, dass diese Vereinbarungen klar und eindeutig im Kaufvertrag festgehalten werden.
Der Notar hilft Ihnen dabei.

Die Vertragsstrafe sollte in einer rechtlich zulässigen Höhe festgelegt werden, die den Käufer davon abhält, gegen die Vereinbarung zu verstoßen. Zudem sollten die Bedingungen, unter denen der prozentuale Gewinnanteil gezahlt wird, genau definiert werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Das müsste man sich näher, über diese Beratung hinaus, ansehen.

Zusammen mit dem Kaufvertrag sind diese Vereinbarungen notariell zu beurkunden, um ihre Rechtsverbindlichkeit zu gewährleisten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

ANTWORT VON

(3186)

Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119054 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die verständliche Antwort ...
5,0/5,0
sehr gut und umfassend. Sehr ausführliche Antwort. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Danke für die schnelle und umfangreiche Beantwortung meiner Frage ...