21. August 2025
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18:17
Antwort
vonNotarin und Rechtsanwältin Andrea Fey
Roseplatz 6
31787 Hameln
Tel: 01772422226
Web: https://andrea-fey.de/
E-Mail: RA-Fey@web.de
gerne teile ich Ihnen mit, dass Sie die Immobilie ohne Kenntnis Ihrer Eltern, der derzeitigen Nießbrauchsberechtigten weiterschenken können.
Das Nießbrauchsrecht bleibt hiervon unberüht, besteht also fort.
Des Weiteren können Sie sich selbstverständlich ebenso ein Nießbrauchsrecht eintragen lassen, das dann allerdings im Range nach Ihren Eltern ins Grundbuch eingetragen wird, also Ihre Eltern bevorrechtigt bleiben.
Dies ist auch jetzt schon möglich.
Teilen Sie dem Notar einfach Ihre Wünsche mit.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben, und bedanke mich für Ihre Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin