29. November 2011
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23:38
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Dratwa
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zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die gesetzliche Kündigungsfrist bei Arbeitsverhältnissen beträgt, unabhängig davon, ob sie mündlich oder schriftlich geschlossen worden sind, bei 10 Jahren Tätigkeit gem. § 622 Abs. 2 Nr. 4 BGB vier Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe,
mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
30. November 2011 | 07:30
Herzlichen Dan, für Ihre schnelle und klare Antwort.
Ich bin ein wenig überrascht, da ich nicht mit so einem langen Zeitraum gerechnet habe. Aus einer gekündigten Stellung heraus einen neuen Job zu finden ist bei dieser Kündigungsfrist unmöglich :-(.
Nochmals Danke und alles Gute für Sie!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
30. November 2011 | 10:12
Sehr geehrte Fragestellerin,
die lange Kündigungsfrist dient dem Schutz des Arbeitnehmers. Aber vielfach ist eine Einigung mit dem Arbeitgeber auf eine kürzere Frist bei einem beabsichtigten Wechsel möglich. Zumindest sollte dies versucht werden.
Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt