Hundehaltung in Eigentümergemeinschaft

| 21. Juni 2023 15:31 |
Preis: 35,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Hallo, wir wohnen seit November 2022 in einer Eigentumswohnung, und möchten uns eine Hund anschaffen. Sowohl in der Teilungserklärung als auch in der Hausordnung, sowie den Protokolle der Eigentümerversammlungen, der letzten Jahren, ist nichts zur Tierhaltung festgelegt worden. Die Hausverwaltung muss auch nicht zustimmen. Bis vor 3 Jahren gab es einen großen Hund im Haus, ein Holzaufsteller im Haus dokumentiert, das Hunde willkommen sind. Eine Absprache mit den anderen Eigentümer ist schwierig, weil sie sich sofort nach dem Einzug verweigert haben und ihre Mehrheit genutzt haben, Wünsche unserseits zu verweigern (Aufstellung eines Briefkastens außen, weil unserer innenliegend sind, und mir wichtige Post nicht zugestellt werden kann).

Wir haben die anderen Eigentümer letzten Samstag im Rahmen einer WhatsApp-Nachbarschaftsgruppe darüber informiert, dass wir uns einen Welpen anschaffen werden.

Meine Frage: Können wir einen Hund einfach ohne Genehmigung der anderen anschaffen, es scheint ja in der Vergangenheit keine Regelung zum Verbot von Hunden geschaffen worden zu sein?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Hundehaltung kann per Sw nicht verboten werden, selbst Beschlüsse wären unzulässig, wenn diese pauschal gefasst wurden, so das OLG Saarbrücken 2006. Die Grenze ist die Beeinträchtigung des Hundes für andere - dies ist abzuwägen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller 21. Juni 2023 | 19:29

Hallo Frau Seiter, heißt das, wenn aktuell keine diesbezüglichen Beschlüsse/Einträge vorliegen, kann man uns die Hundehaltung nicht verbieten?
Und was bedeutet pauschal?
Wenn die Haltung eines mittelgroße Hundes verboten würde, wäre das rechtens?
Und würde das auch heißen, dass wenn wir morgen einen Hund kaufen, ein nachträglich gefassten Beschluss keine Einschränkung für uns bedeuten würde?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Juni 2023 | 22:12

Sie haben alle informiert - wenn da kein Einspruch kam, dann kann auch nicht auf einer Versammlung plötzlich beschlossen werden, dass Sie den wieder abgegeben müssen.
Versuchen Sie, die anderen so wenig wie möglich zu beeinträchtigen (Hundeschule, wenig bellen, kein Dreck), dann darf Ihnen das keiner verwehren. Bitte auch darauf achten, kein Kampfhund.

Das meinte ich auch mit pauschal - zulässig wäre zB Riesenhund, Kampfhund etc.!

Bewertung des Fragestellers 21. Juni 2023 | 22:14

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