Hundebesuch verbieten?

20. Juni 2011 00:19 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Hallo,

ich bin Mieter in einem 3-Familien Haus.

Eine Mieterin bekommt regelmäßig Besuch eines bekannten, der einen Kampfhund mitbringt.

Dieser Hund trägt keinen Maulkorb.

Auch mit den Nachbarn gab es bereits Streit, da der Hund auf den Bürgersteig gemacht hatte und sich der Besitzer zunächst weigerte den Unrat aufzuräumen.

Auch heute gab es Ärger als ich das Haus verlassen wollte und der Besuch samt Hund vor dem Hauseingang stand und ins Haus wollte, während ich mit meinem Hund rausgehen wollte.

Ich bat den Besuch mit seinem Hund das Grundstück zunächst zu verlassen, damit ich gefahrlos vorbeigehen konnte; was der Besuch auch tat, mich jedoch dann als "Vollasi" beschimpfte.

Da auch Kinder im Haus sind und die Mieter entsprechend verunsichert sind, wollte ich fragen, ob man die Hausordnung durch den Vermieter so ändern kann, dass der Besucher seinen Hund nicht mehr mitbringen darf.

Zweifel bestehen noch, ob der es sich um einen Bullterriere oder einen sog. Minibullterrier handelt, da letzter wohl - soweit Papiere in als Miniatur ausweisen - nicht als Kampfhund deklariert ist.

Ob Kampfhund oder nicht trotzdem bleibt bei den übrigens Mietern kein gutes Gefühl, zumal der Hundehalter durch seine Ausdrucksweise nicht den Anschein einer friedlichen Persönlichkeit vermittelt.



Sehr geehrter Fragesteller,

Der Vermieter wird vermutlich nicht wegen eines Streits unter den Mietern dazu zu bewegen sein, die Hausordnung zu ändern.

Das ist auch gar nicht nötig, da Sie eigene Ansprüche gegen die Mieterin sowie den störenden Besucher haben: Als Besitzer Ihrer Mietwohnung können Sie sog. Besitzschutz in Anspruch nehmen, wenn Sie in Ihrem Besitz beeinträchtigt werden (§ 862 Abs. 1 BGB). Die Bedrohung durch einen Hund nebst Beleidigungen durch den Besucher müssen Sie also keinesfalls hinnehmen.

Fordern Sie die Mieterin der anderen Wohnung zunächst schriftlich auf, dafür Sorge zu tragen, dass sich solches Verhalten durch den Besucher nicht wiederholt. Drohen Sie andernfalls die Geltendmachung eines vorbeugenden Unterlassungsanspruchs an. Ob sich daneben auch ein Vorgehen gegen den Störer empfiehlt, wäre ggfs. zusätzlich in Erwägung zu ziehen.

Entspricht die Mieterin Ihrer Forderung nicht, sollten Sie zur Durchsetzung Ihrer Rechte einen Anwalt beauftragen, der zunächst außergerichtlich abmahnen und notfalls auch für Sie Klage einreichen kann.


Mit freundlichen Grüßen

M. Juhre
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller 20. Juni 2011 | 01:16

Hallo,

und vielen dank für die prompte Antwort.

Bei der Beleidigung könnte ich mir durchaus Ansprüche vorstellen, jedoch beziehen die sich ja nur darauf, dass die Beleidung nicht mehr wiederholt wird.

Mir gehts in erster Linie aber darum, dass dieser Hund nicht mehr ins Haus kommt - man weiß ja nie bei diesen Kampfhunden.

Ich weiß nicht, ob allein die tatsache, dass der Besucher einen solchen Hund hat und mit ins Haus bringt, Unterlassungsansprüche auf meiner Seite auslöst.

Ich würde mich am liebsten an den Vermieter halten, weil wenn der nichts macht, würde ich entweder die Mieter mindern wollen oder ggf. ausziehen.

Also könnte der Vermieter etwas über die Hausordnung machen, zum Beispiel die eben so ändern, in dem er das Führen von Kampfhunden auf dem Grundstück und/oder im Treppenhaus verbietet.


Vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. Juni 2011 | 01:33

Es ließe sich die Hausordnung natürlich so ändern, dass Kampfhunde auf dem Grundstück generell untersagt werden.

Allerdings ist der Vermieter zu einer solchen Änderung nicht verpflichtet und kann dementsprechend von Ihnen dazu nicht gezwungen werden.

Sie müssten also ein Einvernehmen herstellen. Am besten gewinnen Sie vorher für Ihr Anliegen die Stimmen anderer Mietparteien. Sie können auch - zur Not - versuchen, Druck auf den Vermieter auszuüben; für eine Mietminderung reicht die Störung aber (noch) nicht.


Mit freundlichen Grüßen

M. Juhre
Rechtsanwalt

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