Der Vermieter wird vermutlich nicht wegen eines Streits unter den Mietern dazu zu bewegen sein, die Hausordnung zu ändern.
Das ist auch gar nicht nötig, da Sie eigene Ansprüche gegen die Mieterin sowie den störenden Besucher haben: Als Besitzer Ihrer Mietwohnung können Sie sog. Besitzschutz in Anspruch nehmen, wenn Sie in Ihrem Besitz beeinträchtigt werden (§ 862 Abs. 1 BGB). Die Bedrohung durch einen Hund nebst Beleidigungen durch den Besucher müssen Sie also keinesfalls hinnehmen.
Fordern Sie die Mieterin der anderen Wohnung zunächst schriftlich auf, dafür Sorge zu tragen, dass sich solches Verhalten durch den Besucher nicht wiederholt. Drohen Sie andernfalls die Geltendmachung eines vorbeugenden Unterlassungsanspruchs an. Ob sich daneben auch ein Vorgehen gegen den Störer empfiehlt, wäre ggfs. zusätzlich in Erwägung zu ziehen.
Entspricht die Mieterin Ihrer Forderung nicht, sollten Sie zur Durchsetzung Ihrer Rechte einen Anwalt beauftragen, der zunächst außergerichtlich abmahnen und notfalls auch für Sie Klage einreichen kann.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt
Hallo,
und vielen dank für die prompte Antwort.
Bei der Beleidigung könnte ich mir durchaus Ansprüche vorstellen, jedoch beziehen die sich ja nur darauf, dass die Beleidung nicht mehr wiederholt wird.
Mir gehts in erster Linie aber darum, dass dieser Hund nicht mehr ins Haus kommt - man weiß ja nie bei diesen Kampfhunden.
Ich weiß nicht, ob allein die tatsache, dass der Besucher einen solchen Hund hat und mit ins Haus bringt, Unterlassungsansprüche auf meiner Seite auslöst.
Ich würde mich am liebsten an den Vermieter halten, weil wenn der nichts macht, würde ich entweder die Mieter mindern wollen oder ggf. ausziehen.
Also könnte der Vermieter etwas über die Hausordnung machen, zum Beispiel die eben so ändern, in dem er das Führen von Kampfhunden auf dem Grundstück und/oder im Treppenhaus verbietet.
Vielen Dank
Es ließe sich die Hausordnung natürlich so ändern, dass Kampfhunde auf dem Grundstück generell untersagt werden.
Allerdings ist der Vermieter zu einer solchen Änderung nicht verpflichtet und kann dementsprechend von Ihnen dazu nicht gezwungen werden.
Sie müssten also ein Einvernehmen herstellen. Am besten gewinnen Sie vorher für Ihr Anliegen die Stimmen anderer Mietparteien. Sie können auch - zur Not - versuchen, Druck auf den Vermieter auszuüben; für eine Mietminderung reicht die Störung aber (noch) nicht.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt