23. Oktober 2007
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00:09
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas M. Boukai
Kreuzschnabelweg 18
86156 Augsburg
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aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Bei der Hofübertragung handelt es sich um eine Art der gemischten Schenkung. Diese liegt nunmehr über zehn Jahre zurück, daher erscheint ein Pflichtteilsergänzungsanspruch als nicht mehr gegeben. Prüfen Sie jedoch den notariellen Übergabevertrag, ob hier auf den Todesfall der Eltern nicht eine Regelung neben der Abfindungssumme der nicht zum Zuge gekommenen Geschwister oder eine andere Sie begünstigende Regelung zu finden ist.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -