Herstellerlogo auf Webseite einbauen

8. Mai 2011 12:25 |
Preis: 50€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


13:19
Hallo liebe Rechtsspezialisten,

ich bin Student und interssiere mich sehr für Uhren. Jetzt würde ich gerne mit einem Kommilitonen eine reine Uhren-Informationswebseite erstellen, auf der alle Uhren-Hersteller mit allen deren Uhren-Modellen aufgelistet sind. Auf dieser Webseite sollen Uhrenbegeisterte, wie ich, die Informationen und Eckdaten über bestimmte Uhren herbekommen.

Nun meine Frage:
Wenn ein User nun auf einen Hersteller klickt, z.B. auf "Rolex", dürfen wir dann das Logo des Herstellers anzeigen? Also, egal auf welchen Hersteller man klickt, soll das Logo des Herstellers natürlich ganz oben angezeigt werden, dann eine kurze Information zu dem Hersteller und darunter dann die Auflistung aller Uhren des Herstellers.
Darf ich also aus RECHTLICHER Sicht, von den über hundert Herstellern, die Logos einbauen?

P.s. Es findet KEIN Verkauf der Uhren statt.

Über eine konstruktive Antwort würde ich mich sehr freuen. Ich danke schon mal im voraus. ;-)
8. Mai 2011 | 12:46

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail: info@kanzlei-hoffmeyer.de
Sehr geehrter Fragesteller,

grundsätzlich sind derartige Logos als eine Bildmarke zu qualifizieren und unterliegen dem gesetzlichen Schutz, sodass Dritte nicht ohne eine Erlaubnis das Recht haben, mit diesen Logos zu werben oder diese benutzen (Erst kürzlich am 14. April 2011 ergangenes Urteil vom I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, AZ: I ZR 33/10).

Ausnahmen gibt es jedoch dann, wenn es keine andere Möglichkeit der Darstellung gibt, also z.B. bei Bildmarken, die lediglich aus einem Bild bestehen.
Bei der Firma Rolex und bei den meisten anderen Firmen dürfte dies aber nicht der Fall sein, da diese Firmen auch durch normale Worte bezeichnet und identifiziert werden können.

Ich würde Ihnen also empfehlen, entweder auf das einbinden der Logos zu verzichten oder aber das jeweilige Unternehmen um Benutzung des Logos zu bitten. In diesem Schreiben sollte eine ausführliche Darstellung erfolgen, was auf Ihrer Homepage dargeboten werden soll, da ich es schon häufig erlebt habe, dass bei zu kurz begründeten Anschreiben die Angst des Herstellers vor Missbrauch besonders hoch ist und eine Ablehnung garantiert, dessen Risiko mit einer guten Begründung verringert werden kann.


Rückfrage vom Fragesteller 8. Mai 2011 | 13:14

Jeweils einen Infomationstext über den Hersteller, dessen Geschiche und Produkte, darf ich aber bedenklos erstellen. Sehe ich das richtig?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. Mai 2011 | 13:19

Sehr geehrter Fragesteller,

das ist absolut unbedenklich.

Bei weiteren Fragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin zur Verfügung stehen möchte.

Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

(3567)

Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()

Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail: info@kanzlei-hoffmeyer.de
RECHTSGEBIETE
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...