Hersteller verweigert Gewährleistung

25. Januar 2012 14:11 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

Hallo,

ich habe einen Fiat in der Tschechischen Republik (EU) von einem Gebrauchtwagenhändler erworben, nach Deutschland eingeführt und hier zugelassen. Ich bin davon ausgegangen, dass das Fahrzeug sich noch in der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren befindet (umgangssprachlich "Hersteller-Garantie") da der Tag der ersten Zulassung im April 2010 datiert. (der originale tschechische Fahrzeugbrief zeigt keinerlei Tageszulassungen o.ä. vor diesem Datum - und der erste Eintrag im Brief lautet auf den Importeur zu eben diesem Datum)

Nun ist ein Schaden am Fahrzeug aufgetreten, bei dem auch die FIAT Werkstatt sagte, das wäre ein bekannter Produktionsfehler bei diesem Fahrzeugtyp - allerdings könnte man dies nicht reparieren, da das Fahrzeug lt. Fiat Datenbank keine Gewährleistung mehr habe. Der Importeur habe wahrscheinlich versehentlich das Datum der Auslieferung an ihn als Garantiebeginn in die Fiat Datenbank eingetragen.

Meine Beschwerden bei Fiat Deutschland liefen ins Leere. Man sagte zwar auch dort, der Eintrag wäre möglicherweise falsch gemacht worden, aber man könne mir nicht helfen, wenn die Daten einmal eingetragen sind, könne man das nicht ändern. Mir ist das aber herzlich egal, ich glaube, man möchte mich nur abwimmeln - und ich möchte deswegen klagen.

Meine Frage lautet: Gegen wen muß ich / kann ich meine Klage richten? (ich bin Verbraucher) Fiat in Italien? Den Importeur in der Tschechei? Oder Fiat Deutschland als Repräsentant von Fiat hier in Deutschland? (was ja wesentlich einfacher wäre) - und wie hoch sind meine Erfolgsaussichten?

vielen Dank
25. Januar 2012 | 16:09

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung/Vertretung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden. Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Tatsachen kann zu einer anderen Beurteilung des Falles führen. Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Sie scheinen einem Irrtum zu unterliegen: Die Gewährleistung wird nicht umgangssprachlich Herstellergarantie genannt, sondern mit ihr häufig verwechselt. Ansprüche aus Gewährleistung einerseits und aus Garantie andererseits sind strikt von einander zu trennen. Gewährleistungsansprüche enstehen kraft Gesetzes mit Abschluss eines Kaufvertrags. Sie richten sich immer gegen den Vertragspartner des Käufers, also gegen den Verkäufer. Darüber hinaus kann (muss aber nicht) der Hersteller dem Käufer eine Garantie geben. Nur in einem solchen Fall kann der Käufer auch Ansprüche gegen den Hersteller als Garantiegeber geltend machen. Der Käufer trägt hierfür die Beweislast. Das bedeutet, dass Sie nur dann den Hersteller Fiat in Italien erfolgreich werden verklagen können, wenn Sie beweisen können, dass zwischen Ihnen und Fiat eine Garantie zustandekam, wann die Garantie begann und welche Garantiefrist vereinbart wurde. Andernfalls müssten Sie versuchen, aus gesetzlicher Gewährleistung gegen Ihren Partner des Kaufvertrags vorzugehen. Soweit Sie im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart haben, müsste eine solche Klage vor dem in Tschechien für den dortigen Verkäufer zuständigen Gericht erhoben werden, wobei dann auch tschechisches und nicht deutsches Kaufgewährleistungsrecht anzuwenden ist.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Liedtke
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Lars Liedtke

Rückfrage vom Fragesteller 25. Januar 2012 | 16:22

Hallo,

vielen Dank für Ihre Antwort, Sie haben meine Frage aber falsch verstanden.
Ich kann nicht den Gebrauchtwagenhändler für einen Produktionsfehler in Regress nehmen.


Mir geht es um die Werksgarantie - und ich möchte hier erfragen, ob diese Werksgarantie verpflichtendes Europarecht für den Hersteller ist, da das Fahrzeug bisher weniger als 24 Monate zugelassen ist - und ob ich Fiat dazu zwingen kann, mir als Verbraucher volle 24 Monate Garantie ab Tag der Erstzulassung zu gewähren. Egal wo ich das Fahrzeug gekauft habe. Dann kann ich nämlich in jede x-beliebige Fiat Werkstatt fahren und das defekte Teil tauschen lassen.

vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. Januar 2012 | 16:30

Sehr geehrter Fragesteller,

ich habe Ihre Anfrage keineswegs falsch verstanden.

das Gewährleistungsrecht regelt, dass der Verkäufer für Mängel an der Kaufsache einzustehen hat. Ein Mangel liegt bei negativer Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit vor und damit auch bei Produktionsfehlern. Auf ein Verschulden des Verkäufers kommt es somit auch grds. nicht an. Es gibt verpflichtendes Gewährleistungsrecht, während ein Hersteller nicht verpflichtet ist, eine Garantie zu vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Liedtke
Rechtsanwalt

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