Heizkostenumlage

20. November 2007 15:27 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


21:22
Wir sind am 1. Oktober 2006 in eine Doppelhaushälfte eingezogen. Der Vermieter ist gewerblich. Die Wohnfläche beträgt 107,5 qm und wir haben Nebenkosten monatlich gezahlt in Höhe von 193,50 Euro, ohne Strom.
Im September 2007 bekamen wir die Nebenkostenabrechnung, in der uns das gesamte Jahr zu Grunde gelegt wurde, was den Verbrauch der Heizung betraf. Wir haben Einspruch gemacht. Es erfolgte eine neue Nebenkostenabrechnung.
Der Verbrauch, abgelesen von einer Firma, für die 3 Monate im Jahr 2006 war 1,83 MWH. Dafür sollen wir 217,21 Euro zahlen.

Laut Aufstellung der Gesamtkosten lag der Gesamtverbrauch für beide Haushälften bei 29414,00 KWH, 29,414 MWH, und die haben Kosten in Höhe von 1.910,11 verursacht.
Weiterhin stehen die gesamten Gebühren der Heizung mit aufgelistet. Diese umfassen 1.584,25 Euro (enthalten sind Betriebsstrom, Kaminkehrer, Miete WMZ, Wartung Heizungsanlage und Wärmedienstgebühren). Zusammen wären das 3.494,36 Euro.
Nun wurde eine Umlage nach der Verteilung 30/70 gemacht und dafür wurde eine Summe von 3.275,96 genommen. 30% pro qm davon sind 982,7880 und da es insgesamt 216qm sind, ergibt das eine Einheit von 4,5495444.
70% pro qm davon sind 2.293,1720 und das wurde aber mit 19,32 Einheiten berechnet (ich weiß nicht wo die her sind) und ergibt eine Einheit von 118,6942029!!!!

Nun habe ich mir meine Nebenkostenabrechnung des Vormieters vorgenommen und gesehen, dass er ebenfalls diese Umlage von 30/70 gemacht hat. Da wurden jedoch aber der Verbrauch und die Nebenkosten nicht zusammen gewürfelt, sondern beide extra berechnet zu 30/70. Also er hat die Brennstoffkosten und die Nebenkosten aufgelistet und dann jeweils 30% und 70% davon berechnet und zum Schluss die Summen addiert.
Bei dieser Abrechnung lag der Verteilerschlüßel nicht annähernd an der 100er Grenze, wie bei meinem jetzigen Vermieter. Ganz davon abgesehen, dass die Kosten der Heizung da nur einen Bruchteil betragen von dem, was wir nun zahlen sollen.

Der Unterschied zu unserem jetzigen Vermieter ist nur der, dass in unserer alten Wohnung der Verbrauch an diesen Röhrchen an der Heizung abgelesen wurde und jetzt aber ein digitaler Zähler an der Heizung angebracht ist.

Müssen wir das wirklich so hinnehmen und diese hohe Summe zahlen? Ist die Berechnung so in Ordnung?

Als wir 2006 hier eingezogen sind,mussten wir erst Mitte November die Heizung aufdrehen, da es ja so schön warm noch letztes Jahr war und ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass wir eine solche Summe verbraucht haben sollen.

Wenn ich die 1.910,11 Euro nehme und das mit dem Verbrauch berechne, kommt eine Einheit von 64,938804 raus. Ich weiß, dass ich da die 30/70 nicht berücksichtige, aber daher wundere ich mich sehr über die zu Grunde gelegte Einheit von 118,6942029

Unser Vermieter hat uns heute ein Schreiben zukommen lassen, dass wir bis 30.11. die Nachzahlung zu leisten hätten und ab 01.12. 210 Euro Nebenkosten zu zahlen habeb,

Vielen Dank für Ihre Antwort.
20. November 2007 | 16:15

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

es ist in der Tat ungewöhnlich, dass die Heiznebenkosten annähernd den Brennstoffkosten entsprechen sollen. Häufig sind die Heiznebenkosten deutlich geringer. Sie sollten bezüglich dieser Positionen Ihren Vermieter um Belegeinsicht bitten, um die Heiznebenkosten der Höhe nach überprüfen zu können.

Weiter sollten Sie Ihren Vermieter auffordern, Ihnen den für Sie nicht nachvollziehbaren Multiplikator 19,32 zu erläutern. Richtiger Multiplikator müsste bei dieser Position der bei Ihnen ermittelte Verbrauch sein; wie hoch dieser war, teilen Sie nicht mit.

Die Bildung einer Gesamtsumme von Brennstoffkosten und Heiznebenkosten, die dann zu 30% nach Wohnfläche und zu 70% nach Verbrauch umgelegt wird, ist nicht zu beanstanden. Es düfte sich rechnerisch kein anderes Ergebnis ergeben, wenn die Positionen getrennt im gleichen Verhältnis umgelegt werden.

Eine abschließende Beurteilung der Heizkostenabrechnung ist per Ferndiagnose nicht möglich; sollten sich die fraglichen Punkte nicht mit dem Vermieter klären lassen, empfehle ich, einen Anwalts als Rechtsbeistand zu beauftragen.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 20. November 2007 | 16:35

Unser tatsächlicher Verbrauch war 1,83 MWH und der wird eben mit der Einheit von 118,6972029 berechnet und wir sollen für den Verbrauch 217,21 Euro zahlen.

Wegen den hohen Nebenkosten habe ich schon Einsicht verlangt. Wir haben hier eine Rohrbegleitheizung und die soll so viel Strom verbrauchen. Allein der Betriebsstrom, ohne die Heizung zu nutzen, beläuft sich auf über 1000 Euro jährlich. Ich finde das enorm.

Woher der Mulitplikator kommt wissen wir nicht. Normalerweise müsste doch da der Gesamtverbrauch von 29,414 MWH die Grundlage sein?

Wie sieht es aus. Muss ich jetzt zahlen oder kann ich erneut in Widerspruch gehen und die Frist ist für mich nicht bindend, so lang der Mulitplikator nicht geklärt ist? Mein Vermieter hat mich nämlich in einem Schreiben erwähnt, dass ein Widerspruch nicht zur Aufschiebung der Zahlung führen würde. Ist das korrekt?

Kann ich mir jetzt Ärger einhandeln, wenn ich erneut in Einspruch gehe?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. November 2007 | 21:22

Die Heizkostenabrechnung ist nur dann fällig, wenn Sie korrekt ist. Eine Nachzahlung aus einer unrichtigen Abrechnung kann der Vermieter nicht verlangen.

Wenn Sie nicht zahlen, kann es passieren, dass der Vermieter gegen Sie klagt und höhere Kosten entstehen. Dies können Sie vermeiden, indem Sie unter Vorbehalt zahlen und danach die Frage des Multiplikators klären.

Solange der Multiplikator noch nicht geklärt ist, kann ich Ihnen nicht zur Zahlung raten.

Mit freundlichen Grüßen

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