Guten Abend,
eine Eheschließung wird grundsätzlich in Deutschland anerkannt, wenn die juristischen Formvorschriften für die Eheschließung im Libanon eingehalten werden.
Wenn nach libanesischem Recht die Eheschließung auch durch einen Vertreter möglich ist, wird diese Ehe auch in Deutschland anerkannt werden, wobei ich unterstelle, daß´die weiteren Voraussetzungen (Mindestalter usw.) eingehalten sind. Nach deutschem Recht wäre eine Eheschließung durch einen Stellvertreter nicht möglich. Sie sollten dies vorher, etwa durch die libanesische Botschaft, klären lassen.
Ich hoffe, ich habe Ihnen weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel. 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail: raweiss@freenet.de
eine Eheschließung wird grundsätzlich in Deutschland anerkannt, wenn die juristischen Formvorschriften für die Eheschließung im Libanon eingehalten werden.
Wenn nach libanesischem Recht die Eheschließung auch durch einen Vertreter möglich ist, wird diese Ehe auch in Deutschland anerkannt werden, wobei ich unterstelle, daß´die weiteren Voraussetzungen (Mindestalter usw.) eingehalten sind. Nach deutschem Recht wäre eine Eheschließung durch einen Stellvertreter nicht möglich. Sie sollten dies vorher, etwa durch die libanesische Botschaft, klären lassen.
Ich hoffe, ich habe Ihnen weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
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