Hausverkauf ohne Makler obwohl Alleinauftrag
| 9. Februar 2006 11:08
|
Preis:
30€
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|
Vertragsrecht
Beantwortet von
in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem im letzten Jahr ein Hausverkauf nicht zustande kam, habe ich im Januar dieses Jahres das Haus einem Makler zur Vermittlung (Alleinauftrag siehe unten) übergeben. Gestern hat sich nun ein Interessent gemeldet und möchte das Haus kaufen. Er hatte sich das Haus bereits im letzten Jahr angesehen.
Ich gehe davon aus, dass ich frei über das Haus verfügen, also ohne Einschaltung des Maklers zusammen mit dem Käufer beim Notar einen Kaufvertrag abschließen kann.
Meine Fragen sind nun folgende:
1. Muss ich dem Makler Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Provision leisten, wenn dieser bis 13. Juli 2006 einen Interessenten nachweist, der das Haus kaufen würde?
2. Muss ich dem Makler seine Auslagen ersetzen, obwohl ich lt. Vertrag die Auslagen des Maklers nicht tragen muss (Punkt 9 des Vertrags).
3. Ich habe dem Makler einen Hausschlüssel für Besichtigungen gegeben. Habe ich einen Anspruch auf Herausgabe des Hausschlüssels sobald das Haus verkauft ist, also vor Ende der Vertragslaufzeit?
Mit freundlichen Grüßen
Hier der Vertragstext (Auszug):
Makler-Alleinauftrag
1. Maklerauftrag
Gegenstand des Maklerauftrags ist der Nachweis von Kaufinteressenten bzw. die Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses über das Auftragsobjekt
2. Auftragsdauer
Der Auftrag läuft vom Tag der Unterschrift (14.1.06) sechs Monate. Wird er nicht unter Einhaltung einer Monatsfreist gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein Vierteljahr.
3. Pflichten des Maklers
......
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich,
a) während der Laufzeit des Auftrags keine Maklerdienste Dritter in Bezug auf das Auftragsobjekt in Anspruch zu nehmen und
b) dem Makler alle für die Durchführung des Auftrags wichtigen Angaben vollständig und richtig zur machen.
5. Maklerprovision
..... die Provision ist fällig am Tage des rechtswirksamen Zustandekommens des beabsichtigten Kaufvertrags. Die Provision ist auch zu zahlen, wenn ein wirtschafltich gleichartiges oder gleichwertiges Geschäft zustande kommt. Der Anspruch hängt nicht davon ab, ob der vereinbarte Kaufpries mit vorangegangenen Kaufpreisvorstellungen übereinstimmt.
...
6. Aufwendungsersatz
entfällt lt. Punkt 9
7. Schadenersatz
Falls der Auftraggeber für Dritte (z.B. Miteigentümer) ohne entsprechende Vollmacht handelt oder seine Vertragspflichten verletzt, ist er dem Makler zum Ersatz des sich daraus ergebenden Schadens verpflichtet.
8. Außerordentliches Kündigungsrecht
Der Makler kann diesen Makler-Allein-Auftrag vorzeitig widerrufen, wenn der Makler trotz vorhergehender schriftlicher Abmahnung seiner Tätigkeitspflicht nach Ziff. 3a nicht nachkommt.
9. sonstige Vereinbarung
Punkt 6 (Aufwendungsersatz) entfällt