Hausanteil verkaufen

26. Juli 2006 04:49 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Vertragsrecht


Hallo,

mein Mann und ich haben in 2004 gemeinsam ein Grundstück gekauft und daruaf ein Haus bauen lassen.
Eingezogen bin ich im Dezember 2005 allein mit meinen 2 Kindern, da mein Mann und ich uns getrennt haben.
Es gibt zur Zeit offene Forderungen der Hausbaufirma gegen uns sowie auch der Bank, unser Haus ist nicht fertig, innen wie aussen muss noch viel gemacht werden, wahrscheinlich gibts auch einen Rechtsstreit mit der Hausbaufirma.
Da ich nicht berufstätig bin, weil ich 2 kleine Kinder habe, und auch in den nächsten Jahren sicherlich kein Einkommen haben werde, um selbst für die Hausrate und die Hausfertigstellung aufkommen zu können, belastet mich diese finanzielle Situation sehr.
Mein Mann und ich wären uns einig, das ich meine Hälfte des gemeinsamen Eigentum and ihn verkaufe oder überschreibe, er somit auch sämtliche offene Forderungen übernimmt und ich somit schuldenfrei und für die Gläubiger unantastbar wäre.
Ich muss noch erwähnen, das mein Mann Amerikaner ist und im 03/07 zurück in die Staaten geht.
Zwischen mir und meinem Mann gibt es keine finanziellen Streitereien, er verdient gut und sicher und möchte das die Kinder und ich im Haus wohnen bleiben, wobei er allein für die Rate und unseren Unterhalt aufkommt, auch wenn er in den Staaten ist. Da wir uns aber mit der Hausbaufirma noch vor Gericht treffen werden, wegen diverser Baumängel und ich diejenige bin die allein diese Dinge zu regeln hat, fühle ich mich dem phsychisch nicht gewachsen, daher allein der Vorschlag der Übereignung, um mich in diesem Punkt zu entlasten.

Also meine Frage ist: Kann ich meinem Mann meinen Teil des Hauses verkaufen oder überschreiben, und er somit auch alle noch aufstehenden Forderungen übernimmt und ich somit aus der Sache raus bin? Muss die finanzierende Bank (Commerzbank)dem zustimmen und meinen Mann als alleinigen Eigentümer und Kreditnehmer anerkennen?

viele Grüße und vielen Dank für Ihre Antwort!
Katja
Sehr geehrte Fragestellern,

Ihre Anfrage beantworte ich gern aufgrund der gemachten Angaben wie folgt:

1.
Ihre Anteil am Haus können Sie zu jederzeit an Ihren Mann verkaufen bzw. überschreiben (ich nehme an, dass hiermit eine Schenung gemeint ist.

2.
Weiterhin können Sie auch mit Ihrem Mann eine Vereinbarung treffen, dass dieser dann hierfür die gesamten Verbindlichkeiten gegenüber Banken und so weiter allein übernimmt.

3.
Ihre interne Vereinbarung wirkt allerdings nicht gegenüber der Bank. Sofern Sie BEIDE den Kreditvertrag unterschrieben haben, haften Sie auch BEIDE gegenüber der Bank als Gesamtschuldner bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens. Gesamtschuldner bedeutet, dass die Bank im Falle einer Kündigung des Darlehensvertrages (z.B. aufgrund Zahlungsverzug) grundsätzlich berechtigt ist, die gesamte Restsumme von jedem Darlehnsnehmer komplett zu fordern.

4.
Einen Anspruch auf Zustimmung der Bank auf Abänderung der Kreditverträge besteht nicht.

Ich hoffe, Ihre Anfrage damit hinreichend beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Unklarheiten oder Nachfragen die Möglichkeit der kostenlosen Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

J. Dehe
Rechtsanwältin
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...