26. Mai 2006
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14:40
Antwort
vonRechtsanwältin Claudia Bärtschi
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Ihre Frage kann ich wie folgt beantworten.
Bei der Berechnung des Anspruches auf Hartz VI wird Vermögen nicht berücksichtigt, wenn
- ein Hausgrundstück selbst bewohnt ist
- die Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für den Betroffenen eine besondere Härte darstellen würde (§ 12 SGB II).
Der erste Fall kommt für Sie nicht in Frage, da Sie das Haus nicht selbst bewohnen.
Hingegen ist es denkbar, dass die Verwertung unwirtschaftlich ist. Dazu holt der Leistungsträger eine Verkehrswertschätzung ein. Die Wertangabe aus dem Kaufvertrag von 1997 können nicht als Grundlage für die Verkehrswertschätzung dienen, da der Kaufvertrag älter als 3 Jahre ist. Die Verkehrswertschätzung berücksichtigt das lebenslange Wohnrecht Ihrer Mutter in Form einer Wertminderung. Eine Verwertung ist in der Regel unwirtschaftlich, wenn der Verkehrswert mehr als 10% unter dem Substanzwert liegt. Dies scheint hier auf den ersten Blick der Fall zu sein.
Zudem dürfte eine besondere Härte vorliegen. Durch die Verwertung würde Ihre eigene Altersvorsorge in Frage gestellt. Das SGB II unterstellt das Vermögen, welches der Altersvorsorge dient, einem besonderen Schutz. Der müsste Ihnen in Ihrem Fall auch zuteil werden.
Ich kann Ihnen leider keine genauere Auskunft geben. Die Entscheidung des Leistungsträgers hängt insbesondere vom Ergebnis der Verkehrswertschätzung ab. Sobald Sie einen entsprechenden Bescheid des Leistungsträgers erhalten, stehe ich Ihnen für eine Überprüfung oder weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen, C. Bärtschi