4. Juli 2021
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14:55
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
Hahnstr. 37a
60528 Frankfurt am Main
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Alex-Park-__l108192.html
E-Mail: rabuero24@gmail.com
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
- Ist es von Relevanz das jeweils ein anderer Fehler vorlag?
Das Handy ist in seiner Gesamtheit mangelhaft, der Umstand, dass ein jeweils anderer Mangel vorliegt, ändert an der Mangelhaftigkeit nichts,
- Was passiert mit dem Handyvertrag wenn ich einen Rücktritt geltend mache?
Da hier zwei Verträge vorliegen, ist der eine von anderen losgelöst zu betrachten. Ein Rücktritt hier, beendet nicht den Mobilfunkvertrag.
- Muss eine Rücktrittserklärung an beide Parteien (Samsung und Telekom) herangetragen werden?
Ja, auf jeden Fall, damit gehen Sie auf Nummer sicher.
- Kann ich eine Minderung verlangen oder muss der Hersteller entscheiden ob er hier einlenkt?
Erst nachdem die Nachbesserung gescheitert ist, können Sie eine Minderung des Kaufpreises verlangen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen