4. September 2019
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18:01
Antwort
vonRechtsanwalt Bernhard Schulte
Europaallee 65
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E-Mail: zentrale@ra-schulte.net
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Dann sollten Sie eine Klausel, etwa wie folgt, in den Vertrag mit Ihrem Auftraggeber mitaufnehmen:
"Hiermit stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere Schadensersatzansprüche von Workshop-Teilnehmern etc., frei."
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)