Haftungsfreizeichnung

4. September 2019 17:11 |
Preis: 59€ Historischer Preis
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Freistellungsklausel

Ich biete für Kinder und Jugendliche ab 11 Jahre verschieden Workshops und Projekte an, bei denen auch Kampfsportelemente durchgeführt werden.
Auftraggeber ist entweder die Schule oder Träger der Jugendhilfe / Schulsozialarbeit. Auftraggeber sind weder die Kinder/Jugendlichen noch deren Eltern.
Der zeitliche Rahmen beträgt 2-6 Stunden.

Ich hätte gerne ein umkomplizierte Haftungsfreizeichnung vor Schäden, die sich die Teilnehmer selbst oder gegenseitig - körperlich oder an Gegenständen - zufügen.

Am liebsten wäre es mir, wenn es eine Freizeichnung gäbe, die ich mit dem Auftraggeber abschließen kann. Ungern würde ich aus organisatorischen Gründen diese mit den Teilnehmern oder gar mit deren Eltern abschließen.

Wie muss diese Haftungsfreizeichnung lauten? Ich hätte gerne ein schrifliche Vorlage.
4. September 2019 | 18:01

Antwort

von


(117)
Europaallee 65
50226 Frechen
Tel: 02234-914371
Web: https://rechtshop.ra-schulte.net
E-Mail: zentrale@ra-schulte.net
Sehr geehrte (r) Fragesteller (in),

aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.

Dann sollten Sie eine Klausel, etwa wie folgt, in den Vertrag mit Ihrem Auftraggeber mitaufnehmen:

"Hiermit stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere Schadensersatzansprüche von Workshop-Teilnehmern etc., frei."

Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)


ANTWORT VON

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