Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Anfrage wie folgt:
Der Fall sieht auf dem ersten Blick relativ klar aus. Allerdings sollten die entsprechenden Unterlagen geprüft werden um eine verbindliche Aussage machen zu können.
Ein Erfolgshonorar ist in Deutschland untersagt. Die Durchsetzung würde auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes erfolgen, welche sich nachdem Streitwert richtet.
Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung auf Grund Ihrer Angaben eine erste rechtliche Orientierung geben konnte. Bitte beachten Sie, dass auf Grund von Umständen, die dem Bearbeiter nicht bekannt sind, eine andere rechtliche Beurteilung möglich ist.
Falls Sie weitere juristische Hilfe benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Tawil
Rechtsanwalt
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Anfrage wie folgt:
Der Fall sieht auf dem ersten Blick relativ klar aus. Allerdings sollten die entsprechenden Unterlagen geprüft werden um eine verbindliche Aussage machen zu können.
Ein Erfolgshonorar ist in Deutschland untersagt. Die Durchsetzung würde auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes erfolgen, welche sich nachdem Streitwert richtet.
Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung auf Grund Ihrer Angaben eine erste rechtliche Orientierung geben konnte. Bitte beachten Sie, dass auf Grund von Umständen, die dem Bearbeiter nicht bekannt sind, eine andere rechtliche Beurteilung möglich ist.
Falls Sie weitere juristische Hilfe benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Tawil
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
10. Oktober 2006 | 14:28
Was ist klar? Muss der Verkäufer zahlen?
Wie hoch sind die Gebühren auf die Sie tätig werden?
Mit freundlichen Grüßen S. Götz
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
10. Oktober 2006 | 14:41
Die Durchsetzung des Anspruches ist nach den vorliegenden Informationen aussichtsreich. Allerdings ist eine Prüfung der Unterlagen nötig.
Die Gesamtkosten für den Anwalt (1.Instanz) betragen ca. 1500 €. Allerdings trägt diese Kosten bei erfolgreichem Prozess der Gegner.
Gerne stehe ich Ihnen zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung unter tawil@tawil.de