7. Dezember 2012
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12:13
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
Ruwerer Straße 29
54292 Trier
Tel: 06514628376
Web: https://www.zimmlinghaus.de
E-Mail: post@zimmlinghaus.de
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Leider habe ich diesbezüglich keine guten Nachrichten für Sie. Ich gehe nicht davon aus, dass Sie, ohne schlafende Hunde zu wecken, herausfinden werden, wo und inwiefern nach Ihnen gesucht wird.
Wenn jedoch ein Haftbefehl in der Welt ist, müssen Sie in jedem Fall damit rechnen, dass auch aktiv nach Ihnen gesucht wird. Dies gilt auch dann, wenn Sie sich im Ausland aufhalten. Dies stellt im Regelfall für die Strafvollstreckungsbehörden heutzutage kein großes Hindernis mehr dar.
Möglicherweise könnten Sie einen Anwalt damit beauftragen, Akteneinsicht zu nehmen. Eventuell ergeben sich nähere Hinweise aus der Akte. Allerdings werden die Strafvollstreckungsbehörden, sofern sie denn nach Ihnen suchen, ihre Suche so ausgestalten, dass Sie nichts davon mitbekommen.
Trotzdem hoffe ich, Ihnen in dieser Angelegenheit weitergeholfen zu haben.
Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, möglich ist. Sofern hier relevante Angaben hinzugefügt oder weggelassen worden sind, kann die rechtliche Einschätzung auch völlig anders aussehen. Den Gang zu einem Berufskollegen vor Ort kann und will diese Plattform nicht ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
www.zimmlinghaus.de