12. Juli 2024
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20:09
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail: kanzlei@sonja-stadler.de
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Ob ein Anspruch auf die Löschung besteht hängt auch davon ab welchen Inhalt die Bewertungen haben und welche Bedeutung die Löschung für die Wahrung Ihrer Persönlichkeitsrechte hat. Außerdem kommt es auch auf die Nutzungsbedingungen des Portals an.
Grundsätzlich wäre meine Empfehlung, dass Sie zunächst einmal auf die Plattform zugehen und um eine Löschung bitten. Insbesondere, wenn die Bewertungen bereits mehrere Jahre alt sind kann das durchaus von Erfolg gekrönt sein. Man könnte überlegen, dass man sich dabei auf Art. 17 DSGVO stützt oder auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Ebenso kommt in Betracht, dass Sie als Urheber der Texte das Recht zur Nutzung entziehen. Ich würde es aber in der Tat erst einmal ganz formlos und unjuristisch versuchen. Wenn das nicht erfolgreich ist, dann sollte man sich die Bewertungen ansehen und dann ganz gezielt für die einzelnen Bewertungen eine juristische Argumentation für die Löschung erarbeiten.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-