Gutscheine = Schwarzarbeit? Keine volle Auszahlung für Einzelne - Wie vorgehen?

| 11. Juni 2016 10:48 |
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Arbeitsrecht


Hallo,
ich bin Auszubildender als Fachinformatiker und mir und zwei weiteren Azubis wurde das Angebot unterbreitet, dass wir außerhalb unserer Arbeitszeit Büromöbel in den Keller bringen sollen und jeder von uns dafür mit einem 44€ Amazon Gutschein entlohnt wird. In der Vergangenheit mussten wir solche Tätigkeiten während unserer normalen Arbeitszeit verrichten, bis wir uns gewehrt haben, mit der Begründung, dass diese Tätigkeiten nicht unserem Ausbildungsziel dienen. Die Absprache mit den 44€ erfolgte mündlich.
Nun bekamen wir gestern E-Mails, wober zwei die 44€ erhalten haben und ich nur die Hälfte, also 22€. Die Begründung hierfür habe ich telefonisch erfragt und erhielt als Antwort, dass man gesehen hätte, dass ich weniger getan hätte. Das Gegenteil wird aber durch die anderen Azubis zu meiner Gunsten bestätigt und es erfolgte auch überhaupt keine Kontrolle der arbeit - wir waren die ganze Zeit alleine. Viel mehr scheinen persönliche Grüne vorzuliegen (z.B. meine Betriebsratstätigkeit), da man bereits in der Vergangenheit viele Mitarbeiter aus dem Betrieb vertrieben hat, die sich nicht alles gefallen lassen haben.

Konkret würde ich gern wissen, ob ich ein Anrecht auf die restlichen 22€ habe oder dass mir zumindestens die Zeit, die ich mich dafür von meiner regulären Arbeitszeit ausgestempelt habe wieder gutschreiben lassen kann? Handelt es sich bei der verrichteten Tätigkeit um Schwarzarbeit und es wäre schlauer nicht dagegen vorzugehen? Bzw. sollte es Schwarzarbeit sein, was droht dem Arbeitgeber und uns drei Auszubildenden, sollte dieses gemeldet werden? Welche weiteren rechtlichen Tricks und Kniffe kann ich dafür Anwenden (gerne mit Untermauerung durch Paragrafen), da ich z.B. eine Benachteiligung durch meine Betriebsratsarbeit hierfür nicht anwenden könnte, da es ja auserhalb der eigentlichen Arbeitszeit lag.
Sehr geehrter Fragesteller,

Ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:

Es handelt sich um eine mündliche Nebenabrede zu Ihrem Arbeitsvertrag. Eine Schriftform ist für Ausbildungsverträge aber nicht vorgeschrieben.
Daher obliegt es Ihnen zu beweisen, dass Sie tatsächlich genauso gearbeitet haben wie Ihre Kollegen. Wenn Ihnen das gelingt, haben Sie gute Chancen Ihren Anspruch, der Ihnen zusteht, durchzusetzen.
Ohne überheblich oder altklug wirken zu wollen, gebe ich jedoch zu bedenken, dass es die Erfahrung gibt, dass Zeugen im Ernstfall doch nicht so aussagen wie sie es zunächst angekündigt haben. Dies gilt erst recht vor Gericht. Sie können sich möglicherweise doch nicht so genau erinnern.
Schwarzarbeit liegt nicht vor, da bis 44 € steuerfreie Zusatzleistungen zum Gehalt ausgezahlt werden können.
Der Nachweis, dass Sie wegen Ihrer Tätigkeit als Betriebsrat benachteiligt wurden, dürfte noch schwerer werden und es ist auch Vorsicht mit ggf. Falschen Anschuldigungen gegen den AG geboten.

Ich hoffe , dass ich Ihnen weiter geholfen habe und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Draudt
Rechtsanwältin
Rückfrage vom Fragesteller 12. Juni 2016 | 08:17

Dass die 44€ als steuerfreie Zusatzleistung ausgezahlt werden können, war mir bewusst. Nun ist es ja aber so, dass wir diese Tätigkeit nicht während der Arbeitszeit verrichtet haben, sondern uns von unserer regulären Tätigkeit ausgestempelt haben (wie Eingangs erwähnt). Dann können die 44€ doch nicht für meine eigentliche Tätigkeit als Azubi gelten, sondern explizit für die Arbeit auserhalb der Arbeitszeit. Ich wollte eigentlich darauf hinaus, dass man als einen Block die normale Tätigkeit hat mit seinem normalen Lohn und als zweiten, der völlig unabhängig davon ist (da dies auserhalb der Arbeitszeit war) einen Teil, der mit den o.g. Gutscheinen vergütet werden soll. In diesem Fall müsste man es doch als Schwarzarbeit auslegen können, da beide Tätigkeiten völlig voneinander unabhängig sind. Das die Firma dies genau so, wie Sie es erklärt haben als Zusatzleistung aussehen lassen möchten, kann ich nachvollziehen, jedoch störe ich mich halt noch ein bisschen an dem Zusammenhang der 44€, die zusätzlich zu meinem normalen Lohn bezahlt werden (für meine eigenliche Azubitätigkeit) und der extra geleisteten Arbeit.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. Juni 2016 | 12:47

Sehr geehrter Fragesteller,

Ich beantworte Ihre Nachfrage gerne wie folgt.

Schwarzarbeit läge ja nur vor, wenn Sie ohne Anmeldung arbeiten würden. Dies ist aber ja hier nicht der Fall. Steuern etc. Werden ja abgeführt.

Ich hoffe , Sie haben nun Klarheit.

Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 12. Juni 2016 | 12:55

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"Ein bisschen zu sehr an der Oberfläche gekratzt und die gewünschten Tipps zum weiteren Vorgehene bzw. die Untermauerung durch Paragrafen fehlten mir. Für den Preis dennoch empfehlenswert und sehr verständlich. "