Grundstücksgeschäft über GmbH abwickeln

| 30. Mai 2025 06:27 |
Preis: 50,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Ratgebende,

ich habe eine GmbH und betreibe mit dieser gewerblichen Grundstückshandel.

Nun habe ich letzte Woche ein Grundstück im Rahmen einer Zwangsversteigerung als natürliche Person ersteigert, da es Probleme (durch mich verursacht) beim Kauf über meine GmbH gab. Das Grundstück wird noch dieses Jahr mit Gewinn wieder verkauft werden.

Ein, Grundsteuer auslösender, Übertrag auf meine GmbH kommt nicht in Frage.

Gibt es eine Möglichkeit das Grundstück irgendwie anderweitig auf meine GmbH zu übertragen? Z.B. durch einen notariellen Vertrag, der im Innenverhältnis wirkt? Oder zumindest eine Möglichkeit, dass ich das Geschäft über die GmbH laufen lasse?

Wichtig ist mir, dass der Gewinn, der voraussichtlich noch in diesem Jahr entstehen wird, in meiner GmbH anfällt.

Mit freundlichem Gruß
Die Übertragung eines privat ersteigerten Grundstücks auf Ihre GmbH ohne Grunderwerbsteuer ist in der aktuellen Konstellation nicht möglich. Ein interner Vertrag, der das Grundstück der GmbH wirtschaftlich zuordnet, hat keine steuerliche Wirkung. Die Finanzverwaltung erkennt solche Gestaltungen nicht an, da sie keine zivilrechtliche Eigentumsübertragung darstellen.

Ein Verkauf des Grundstücks durch Sie an die GmbH würde ebenfalls Grunderwerbsteuer auslösen und könnte zudem einkommensteuerpflichtige Veräußerungsgewinne nach sich ziehen, da das Grundstück innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren veräußert wird.

Eine mögliche Alternative wäre die Gründung einer Personengesellschaft (z. B. GbR oder OHG) mit einem minimalen Anteil eines weiteren Gesellschafters. Sie könnten das Grundstück in diese Gesellschaft einbringen, was unter bestimmten Voraussetzungen grunderwerbsteuerlich begünstigt sein kann. Allerdings müsste die Gesellschaft das Grundstück mindestens zehn Jahre halten, bevor ein Formwechsel in eine GmbH grunderwerbsteuerfrei möglich wäre. Diese Option ist daher für einen kurzfristigen Weiterverkauf nicht geeignet.

Eine weitere Möglichkeit wäre die Nutzung des Grundstücks durch die GmbH im Rahmen eines Miet- oder Pachtvertrags. Die GmbH könnte das Grundstück entwickeln und vermarkten, während Sie als Eigentümer auftreten. Allerdings würde der Gewinn aus dem Verkauf des Grundstücks in diesem Fall weiterhin Ihnen persönlich zugeordnet und unterläge der Einkommensteuer.

Mithin ist es so, dass es in Ihrer aktuellen Situation keine Möglichkeit gibt, den Gewinn aus dem Verkauf des Grundstücks steuerlich der GmbH zuzuordnen, ohne Grunderwerbsteuer oder Einkommensteuer auszulösen. Eine steueroptimierte Gestaltung wäre nur im Vorfeld des Erwerbs möglich gewesen.

Da die GmbH Mitglied der IHK ist, empfehle ich Ihnen auch entsprechend unter Vorlage aller Verträge, die kostenfreie Rechtsberatung der IHK in Anspruch zu nehmen.

Ich hoffe das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!


Bewertung des Fragestellers 30. Mai 2025 | 07:05

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