30. Mai 2025
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06:52
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Stefan Sepp Lorenz, Steuerberater, LL.M. oec., Diplom-Finanzwirt (FH)
Zehdenicker Str. 16
10119 Berlin
Tel: 030/37003161
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Stefan-Sepp-Lorenz-__l108700.html
E-Mail: stefan.lorenz@steuer-aktiv.de
Ein Verkauf des Grundstücks durch Sie an die GmbH würde ebenfalls Grunderwerbsteuer auslösen und könnte zudem einkommensteuerpflichtige Veräußerungsgewinne nach sich ziehen, da das Grundstück innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren veräußert wird.
Eine mögliche Alternative wäre die Gründung einer Personengesellschaft (z. B. GbR oder OHG) mit einem minimalen Anteil eines weiteren Gesellschafters. Sie könnten das Grundstück in diese Gesellschaft einbringen, was unter bestimmten Voraussetzungen grunderwerbsteuerlich begünstigt sein kann. Allerdings müsste die Gesellschaft das Grundstück mindestens zehn Jahre halten, bevor ein Formwechsel in eine GmbH grunderwerbsteuerfrei möglich wäre. Diese Option ist daher für einen kurzfristigen Weiterverkauf nicht geeignet.
Eine weitere Möglichkeit wäre die Nutzung des Grundstücks durch die GmbH im Rahmen eines Miet- oder Pachtvertrags. Die GmbH könnte das Grundstück entwickeln und vermarkten, während Sie als Eigentümer auftreten. Allerdings würde der Gewinn aus dem Verkauf des Grundstücks in diesem Fall weiterhin Ihnen persönlich zugeordnet und unterläge der Einkommensteuer.
Mithin ist es so, dass es in Ihrer aktuellen Situation keine Möglichkeit gibt, den Gewinn aus dem Verkauf des Grundstücks steuerlich der GmbH zuzuordnen, ohne Grunderwerbsteuer oder Einkommensteuer auszulösen. Eine steueroptimierte Gestaltung wäre nur im Vorfeld des Erwerbs möglich gewesen.
Da die GmbH Mitglied der IHK ist, empfehle ich Ihnen auch entsprechend unter Vorlage aller Verträge, die kostenfreie Rechtsberatung der IHK in Anspruch zu nehmen.
Ich hoffe das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!