18. März 2015
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17:17
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Böhler
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Um hier eine abschließende Beurteilung vornehmen zu können, müssen die Hintergründe der Eintragung zugunsten der Caritas und der Umfang der beschränkten Dienstbarkeit bekannt sein.
Ich kann nur darüber spekulieren, dass das Wohnrecht mit einem Recht auf dem Grund, auf welchem die Garage errichtet werden soll, zusammenhängt (u.U. ein Stellplatz zur Wohnung) und deshalb ein Zustimmungserfordernis bestehen könnte. Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit könnte also der Errichtung der Garage als Last tatsächlich entgegenstehen.
Ich rate Ihnen, einen Rechtsanwalt vor Ort mit der Detailprüfung und ggf. Vertretung Ihrer Interessen zu beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt