Gründung eines internationalen Berufsverbands

3. März 2015 18:10 |
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Steuerrecht


Sehr geehrte Anwälte,

wir planen die Gründung eines "Berufsverbands", der international Menschen zusammen bringt, die in einer bestimmten Disziplin arbeiten. Finanzieren soll er sich über Mitgliederbeiträge. Der Schwerpunkt der Tätigkeit wird zunächst in der EU sein.

In diesem Zusammenhang haben wir einige Fragen
1. Was für Geschäftsformen gibt es, um eine solche Organization in Europa zu gründen?
2. Gibt es besondere Regelungen, die wir bzgl. des Organizationssitzes beachten müssen?
3. Was müssen wir berücksichtigen, damit Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbar sind? Setzt das grundsätzlich Gemeinnützigkeit voraus? Ist es möglich, eine steuerlich Absetzbarkeit in unterschiedlichen Ländern zu realisieren, wenn die Organization nur in einem Land registriert ist?
4. Gibt es im Falle einer gemeinnützigen Organization eine Möglichkeit, einen for-Profit "Geschäftsbereich" anzuschliessen, bzw mit den selben Gründern eine separate Firma zu gründen, die Dienstleistungen im gleichen Gebiet anbietet?
5. Was gibt es für Geschäftsformen, um eine Firma in Europa zu gründen, wenn die "Geschäftsführer" in verschiedenen Ländern sitzen? Ist das überhaupt möglich?

Herzlichen Dank für Ihren Rat!
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Bei der Rechtsform unterliegen Sie keinerlei Einschränkungen, grundsätzlich jedoch empfiehlt sich eine Organisation analog eines Vereines, dem Verein entsprechende Rechtsformen existieren in beinahe sämtlichen Mitgliedsstaaten der EU. Dieser ist in der Regel mit überschaubarem Aufwand zu regulieren und organisieren.

2. Nein. Nicht grundsätzlich. Erst nachdem Sie Rechtsordnung (eines Landes) und Rechtsform gewählt haben, haben Sie sich den dann hierzu geltenden Regelungen zu unterwerfen. Allgemein gibt es keine Vorschriften für den Sitz eines internationalen Verbandes.

3. Gemeinnützigkeit ist nicht zwingende Voraussetzung für die steuerliche Abzugsfähigkeit von "Mitgliedsbeiträgen ". Je nachdem, welche Leistungen Sie anbieten werden/wollen, könnte der "Mitgliedsbeitrag" in dem von Ihnen angedachten Verband auch eine steuerliche Betriebsausgabe sein, da eine Mitgliedschaft beispielsweise grundsätzlich förderlich sein könnte für die jeweilige Berufsausübung. Die Gemeinnützigkeit ist lediglich ein weiterer Aspekt bzw. eine weitere Möglichkeit um zu einer Abzugsfähigkeit der Beiträge im Rahmen der jeweils individuellen Besteuerung zu gelangen. Und ja, es ist möglich dies multilateral zu organisieren, auch wenn der Verband nur in einem Land ansässig ist.

4. Ja, dies ist möglich, am leichtesten dürfte hier die Gründung einer weiteren Unternehmung mit den Mitgliedern der Parallelorganisation sein.

5. Grundsätzlich ist es völlig unerheblich, in welchen Ländern die "Geschäfsführer" eines Unternehmens ansässig sind, solange zumindest ein Geschäftsführer in dem Land ansässig ist, in welchem das Unternehmen geführt werden soll bzw. in welchem es registriert ist. In Frage kommt - europäisch gedacht - zum Beispiel eine SE, eine europäische Aktiengesellschaft. Gleichwohl stehen Ihnen auch die jeweils nationalen Organisationsformen von Unternehmungen zur Verfügung.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
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