Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich müssen bauliche Anlagen stets einen Grenzabstand einhalten. Für Garagen/Carports trifft § 6 Abs. 11 der nordrhein-westfälischen Bauordnung eine Ausnahme: Diese müssen keine Grenzabstände einhalten, wenn sie an einer Nachbargrenze stehen. Da Ihr Carport aber nicht an einer "Nachbargrenze" errichtet wurde, sondern an einem öffentlichen Fußweg, gilt die Ausnahme des § 6 Abs. 11 BauO NRW nicht, so dass ein Grenzabstand von drei Metern ausgelöst wird.
Nicht recht verständlich erscheint allerdings der von Ihrem Schwager genannte "Ausweg". Dieser findet meiner Einschätzung nach keine Grundlage im Gesetz; auch durch eine Verbreiterung des Carports kann dieser ja nicht als entlang einer "Nachbargrenze" errichtet angesehen werden. Sie sollten insofern unbedingt noch einmal selbst bei der Stadt Köln nachfragen und sich die Zulässigkeit dieses Auswegs am besten schriftlich geben lassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)
zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich müssen bauliche Anlagen stets einen Grenzabstand einhalten. Für Garagen/Carports trifft § 6 Abs. 11 der nordrhein-westfälischen Bauordnung eine Ausnahme: Diese müssen keine Grenzabstände einhalten, wenn sie an einer Nachbargrenze stehen. Da Ihr Carport aber nicht an einer "Nachbargrenze" errichtet wurde, sondern an einem öffentlichen Fußweg, gilt die Ausnahme des § 6 Abs. 11 BauO NRW nicht, so dass ein Grenzabstand von drei Metern ausgelöst wird.
Nicht recht verständlich erscheint allerdings der von Ihrem Schwager genannte "Ausweg". Dieser findet meiner Einschätzung nach keine Grundlage im Gesetz; auch durch eine Verbreiterung des Carports kann dieser ja nicht als entlang einer "Nachbargrenze" errichtet angesehen werden. Sie sollten insofern unbedingt noch einmal selbst bei der Stadt Köln nachfragen und sich die Zulässigkeit dieses Auswegs am besten schriftlich geben lassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)