Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ist der Kunde zur Zahlung der für das Layout aufgewendeten Stunden verpflichtet? Diese sind im Angebot separat zum Druck des Flugblattes angeboten worden.
Für eine Dienstleistung, die gesondert angeboten wird, entsteht gesondert ein Vergütungsanspruch zum Werkvertrag.
Ist der Kunde zur Zahlung der Druckkosten für die Flugblätter verpflichtet?
Hat der Kunde den Versand gewünscht? Das BGB regelt für den Versendungskauf folgendes:
§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Wenn der Kunde Versand gewählt hat und keine besondere Regelung zum Erfüllungsort getroffen wurde, ist die Gefahr mit der Versendung auf den Kunden übergegangen.
Mit der Einlieferung ist Ihr Zahlungsanspruch entstanden und auch nicht wieder erloschen.
Falls nein, kann von DHL Schadenersatz für den entgangenen Lohn für das Layout sowie die Kosten für den Druck eingefordert werden oder bleibe ich im schlimmsten Fall auf allen Kosten sitzen?
Sie bleiben nicht auf den Kosten sitzen, da sie alles nötige aus Verkäufersicht getan haben. Voraussetzung, Sie können die rechtzeitige Einlieferung nachweisen.
Kann sich DHL ggf. mit dem Argument "Streik" schadlos halten?
Irrelevant, allerdings dürfte die Post nicht haften.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ist der Kunde zur Zahlung der für das Layout aufgewendeten Stunden verpflichtet? Diese sind im Angebot separat zum Druck des Flugblattes angeboten worden.
Für eine Dienstleistung, die gesondert angeboten wird, entsteht gesondert ein Vergütungsanspruch zum Werkvertrag.
Ist der Kunde zur Zahlung der Druckkosten für die Flugblätter verpflichtet?
Hat der Kunde den Versand gewünscht? Das BGB regelt für den Versendungskauf folgendes:
§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Wenn der Kunde Versand gewählt hat und keine besondere Regelung zum Erfüllungsort getroffen wurde, ist die Gefahr mit der Versendung auf den Kunden übergegangen.
Mit der Einlieferung ist Ihr Zahlungsanspruch entstanden und auch nicht wieder erloschen.
Falls nein, kann von DHL Schadenersatz für den entgangenen Lohn für das Layout sowie die Kosten für den Druck eingefordert werden oder bleibe ich im schlimmsten Fall auf allen Kosten sitzen?
Sie bleiben nicht auf den Kosten sitzen, da sie alles nötige aus Verkäufersicht getan haben. Voraussetzung, Sie können die rechtzeitige Einlieferung nachweisen.
Kann sich DHL ggf. mit dem Argument "Streik" schadlos halten?
Irrelevant, allerdings dürfte die Post nicht haften.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen