18. August 2008
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16:49
Antwort
vonRechtsanwalt Jeremias Mameghani
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel: 0211/133981
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ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
An dem Grab entsteht kein Eigentum, sondern lediglich ein Nutzungsrecht. Sofern dieses nur Ihrer Frau eingeräumt ist, ist diese gegenüber dem Friedhofsträger verantwortlich. Etwas anderes gilt im Innenverhältnis zwischen Ihnen beiden. Hier müsste im einzelnen geklärt werden, ob irgendwelche Vereinbarungen darüber getroffen sind, wie mit der Gestaltung des Grabes etc. verblieben ist. Da Sie offensichtlich beide an den Kosten beteiligt sind, wird Ihnen auch ein Mitspracherecht an der Gestaltung einzuräumen sein. Sie werden sich allerdings nicht so ohne weiteres das Nutzungsrecht an dem Grab unter Ausschluss Ihrer Ex-Frau eintragen lassen können. Sollte Ihre Ex-Frau tatsächlich versterben, so kann ich an dieser Stelle leider nicht ausschließen, dass ihr Mann als Erbe in den Vertrag eintritt. Genaueres müsste allerdings anhand des Vertrages etc. überprüft werden. Ich biete Ihnen an, mir die entsprechenden Unterlagen zukommen zu lassen. Ich werde diese dann gerne für Sie prüfen.
Im übrigen hoffe ich, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Für eine kostenlose Nachfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie darüber hinaus auch eine Interessenvertretung wünschen, so empfehle ich eine Kontaktaufnahme per Email.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
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