Grabnutzung

18. August 2008 13:16 |
Preis: 35€ Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
|

Vertragsrecht


Beantwortet von

Hallo,

jeder unbeteiligte, der dies liest wird sicherlich mit dem Kopf schütteln.

Also:

Letztes Jahr(2007)nahm sich mein Sohn im Alter von 26 Jahren das Leben.
Er hatte eine eigene Wohnung in Bocholt.Er wuchs bei seiner Mutter auf, von der ich 1984 geschieden wurde.Ich selbst wohne in Duisburg.
Ich hatte ein gutes Verhältnis zu meinem Sohn und wir sahen uns regelmäßig.
Mit meiner Ex-Frau hatte ich ein normales Verhältnis, d.h. wir hatten keinen Streit in den letzen 15 Jahren und wir sind eigentlich gut miteinander umgegangen.Wir haben beide das Erbe ausgeschlagen, da mein Sohn Schulden hatte.
Das gebrauchte Auto, das ich meinem Sohn ein Jahr vorher geschenkt habe, hat sie aber behalten und sofort auf sich umgemeldet( ohne mich zu fragen)
Nach dem Tod habe ich ihr sofort zugesagt, die Hälfte der Kosten für die Beerdigung zu zahlen. Dies tat ich auch ca. 2 1/2 Wochen später. Die ca.2200 € beinhalteten auch die Grabkosten für 25 Jahre.( alles in Rechnung aufgeschlüsselt)Allerdings hat sie noch einmal ca.140 € nachbezahlen müssen.Ich hatte angeboten,falls weitere kosten anfallen, mich zu beteiligen.
Die komplette Rechnung ging an sie, d. h. sie ist eingetragen im Register ich aber nicht, obwohl ich beweisen kann, das ich die Hälfte der Kosten getragen habe.
Nun hat sie mir angedroht, gerichtlich vorzugehen, falls ich am Grab etwas verändere( was ich gar nicht vorhabe)Ich bin mir nicht sicher, ob meine (neutrale)aufgestellte Vase nicht irgendwann verschwindet.
Mit der Ex- Frau kann man leider nicht reden,meine Mails blieben unbeantwortet.

Nun die Frage:
Muss ich darauf bestehen, mich als Käufer des Grabes eintragen zu lassen? Was ist, wenn meine Ex-Frau stirbt und ihr Mann das Grab einebnen will? Kann ich mich dann überhaupt dagegen wehren?

Wozu raten sie mir?
Vielen Dank
18. August 2008 | 16:49

Antwort

von


(344)
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel: 0211/133981
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Jeremias-Mameghani-__l103855.html
E-Mail: ramameghani@gmx.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:

An dem Grab entsteht kein Eigentum, sondern lediglich ein Nutzungsrecht. Sofern dieses nur Ihrer Frau eingeräumt ist, ist diese gegenüber dem Friedhofsträger verantwortlich. Etwas anderes gilt im Innenverhältnis zwischen Ihnen beiden. Hier müsste im einzelnen geklärt werden, ob irgendwelche Vereinbarungen darüber getroffen sind, wie mit der Gestaltung des Grabes etc. verblieben ist. Da Sie offensichtlich beide an den Kosten beteiligt sind, wird Ihnen auch ein Mitspracherecht an der Gestaltung einzuräumen sein. Sie werden sich allerdings nicht so ohne weiteres das Nutzungsrecht an dem Grab unter Ausschluss Ihrer Ex-Frau eintragen lassen können. Sollte Ihre Ex-Frau tatsächlich versterben, so kann ich an dieser Stelle leider nicht ausschließen, dass ihr Mann als Erbe in den Vertrag eintritt. Genaueres müsste allerdings anhand des Vertrages etc. überprüft werden. Ich biete Ihnen an, mir die entsprechenden Unterlagen zukommen zu lassen. Ich werde diese dann gerne für Sie prüfen.

Im übrigen hoffe ich, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Für eine kostenlose Nachfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie darüber hinaus auch eine Interessenvertretung wünschen, so empfehle ich eine Kontaktaufnahme per Email.

Mit freundlichen Grüßen

RA Jeremias Mameghani

Rechtsanwälte Vogt
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Fax. 0211/324021


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