Gläubiger per ebay-kleinanzeigen oder social-media suchen

| 6. November 2018 20:02 |
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Datenschutzrecht


Zusammenfassung

Vollstreckung in Holland und Gläubigersuche

Ich habe Forderungen gegen eine Person, die aber nicht tituliert sind. Die lassen sich in Deutschland nicht durchsetzen, weil der Schuldner nach Holland verzogen ist. Ich weiß dass es mindestens 50 weitere Gläubiger gibt. Die möchte ich jetzt mit ins Boot bekommen, um die Forderung in Holland durchzusetzen. (ist dort erheblich leichter als in Deutschland) Um mit denen in Kontakt zu kommen, möchte ich eine Anzeige bei ebay-kleinanzeigen aufgeben: Nach dem Motto: Gläubiger gegen ............. gesucht. Setzen sie sich mit mir in Verbindung.
Mache ich mich strafbar, wenn ich den Namen des Schuldners veröffentliche. Ich gebe nur Fakten preis. Ein Insolvenzverfahren gegen die Person war auch schon anhängig, ist aber dann eingestellt worden. War aber veröffentlicht. Wie komme ich sonst an die Daten anderer Gläubiger? oder erfahre ich die vom Amtsgericht?
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie erfahren weder die andere Gläubiger noch dürfen Sie unter Namensnennung des Schuldners nach diesen suchen. Sie dürfen ebenfalls nicht per Kleinanzeigen suchen und damit offenlegen, dass der Schuldner ihnen Geld schuldet.
Hierbei handelt es ich um persönliche Daten, die ohne dessen Einwilligung nicht veröffentlicht werden dürfen.

Sie sollten schnellstmöglich einen Titel besorgen.
Sie haben jegliche zivilrechtliche Möglichkeiten, gegen den Schuldner vorzugehen, auch in Holland und auch ohne weitere Gläubiger zu kennen - das ist gängige Praxis in unseren Nachbarländern.
Zudem können Sie auch Strafanzeige stellen, wenn der Tatbestand es Betruges vorliegt.





Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Bewertung des Fragestellers 6. November 2018 | 22:11

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Das freut mich sehr! Falls Sie Hilfe brauchen, gerne melden! Schönen Abend noch