Sehr geehrter Fragesteller,
Sie haben gegen Betreiber des Portals grundsätzlich einen Anspruch auf Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten aus Art. 15 DSGVO
und auch einen Anspruch auf Löschung dieser Daten aus <a href="http://dejure.org/gesetze/DSGVO/17.html" target="_blank" class="djo_link" title="Art. 17 DSGVO: Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")">Art. 17 DSGVO</a>. Der Anbieter muss dabei auch zumutbare Maßnahmen ergreifen, damit diese Ansprüche nicht vereitelt werden. Dazu gehört auch die Suche in den Datenbanken nach diesen Daten. Faktisch ist es jedoch schwierig den Anspruch gegen große Betreiber wie Facebook und co. durchzusetzen. Nur der Betreiber hat Einblick in seine Algorithmen und daher kann schwer belegt werden, ob die Suche dem Betreiber wirklich zumutbar ist. Je nach Namen, können dazu viele tausend Datensätze vorhanden sein.
Bezüglich Ihrer Eigenrecherche könnten Sie versuchen, die Rückwärtsbildersuche von Google zu benutzen. Dabei zieht man das Bild in die Bildersuche und Google zeigt dann an, wo dieses Bild im Internet veröffentlicht wurde. Eventuell kommen Sie der Person so auf die Spur.
Um Ihre Anfrage abschließend beantworten zu können, müsste ich noch wissen, um welche Plattform es sich hier handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 19.09.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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19.09.2018
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10:33
Antwort
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