27. Februar 2014
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12:34
Antwort
vonRechtsanwalt Philipp Wendel
Mühltorstr. 9/1
71364 Winnenden
Tel: 07195/589260
Web: https://www.rems-murr-kanzlei.de
E-Mail: wendel@rems-murr-kanzlei.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Folgende Voraussetzungen müssen für eine Mieterhöhung im Gewerbemietrechtvorliegen:
1.
die Parteien treffen in Abänderung des bestehenden Mietvertrages eine entsprechende Abrede über eine Mieterhöhung
oder
2.
die Parteien haben einen Erhöhungs- oder Änderungsvorbehalt für die Miethöhe mietvertraglich vereinbart
oder
3.
der Vermieter spricht eine Änderungskündigung des bestehenden Mietvertrages aus und bietet zugleich dem Mieter einen neuen Mietvertrag zu unveränderten Konditionen, allerdings mit einer erhöhten Miete an.
Ihren geschilderten Sachverhalt zugrunde gelegt kann ich nicht erkennen, dass eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist.
Ich rate Ihnen deshalb ein kurzes Schreiben aufzusetzen, indem Sie der neuen Miete widersprechen und diese als nicht rechtmäßig bzw. vertragswidrig zurückweisen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen