Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihre Fragen wie folgt beantworten:
1. Ist die Mieterhöhung unzulässig, da die Kappungsgrenze leicht überschritten wurde?
(20% Erhöhung von 450 Euro = maximal 540 Euro und nicht wie gefordert 542 Euro)
Oder ist eine Erhöhung um 20,4% aus Sicht des Gerichtes noch in Ordnung?
Die 20% sind die Grenze und die ist genau zu nehmen. Im gerichtlichen Verfahren kann noch eine Anpassung auf die 20% erfolgen.
Oder muss als Basis für die Berechnung auch die 40 Euro für die Garage mit
berücksichtigt werden, daher ändert sich die Berechnungsbasis?
Nein, die Garage ist nicht mit einzubeziehen, da diese separat ausgewiesen ist.
2. Ist die Mieterhöhung ungültig, da ich weniger als 2 Monate Frist bis zur Zustimmung und
Zahlung habe? (2 Monate ab 19.02.2013 = 19.04.2013, daher neue Miete erst ab
01.05.2013 und nicht schon ab 01.04.2013)
Sie gilt dann ab dem 01.05.13.
3. Ist es zulässig einmal 9,20 Euro pro Quadratmeter zu verlangen und einen Monat später
die Einschätzung auf 10,20 Euro zu erhöhen?
Da der ersten widersprochen wurde, ist das Vorgehen nicht zu besanstanden.
4. Wer muss im Falle eines Rechtsstreites die Kosten übernehmen. Wie lange dauert normalerweise ein Rechtsstreit? Und welche Kosten entstehen ungefähr (daher 100 Euro, 500 Euro oder >1000 Euro?)?
Zunächst muss jeder seine Kosten tragen und im Urteil wird dann die Kostenregelung festgelegt. Die Kosten folgen der Hauptsache, d.h. der Unterlegene muss dem Obsiegenden die Kosten erstatten, oder sollte ein Teilerfolg erzielt werden, dann wird eine anteilmäßige Erstattung erfolgen. Die gesamten Kosten(Anwalt beider Seiten und Gereichtskosten) betragen bei unterliegen durch Urteil ca. 850,00 €
Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Betriebswirtin (HWK)
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