Antwort
vonRechtsanwalt Guido Matthes
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ein Kaufvertrag über ein gebrauchtes Auto kann auch mündlich abgeschlossen werden. Ein schriftlicher Vertrag ist nicht erforderlich. Sie können daher grundsätzlich auch ohne schriftlichen Vertrag Mängelansprüche geltend machen.
Die Kosten für einen Anwalt richten sich nach dem Streitwert. In Ihrem Fall bei dem in der Regel zunächst die Nachbesserung zu verlangen ist, wäre der Streitwert in Höhe der Reparaturkosten zu bemessen. Hierzu müssten Sie ggf. weitere Angaben machen. Sofern Sie Ihre Mängelansprüche erfolgreich geltend machen können, besteht voraussichtlich auch ein Erstattungsanspruch gegen den Verkäufer in Höhe der Anwaltskosten.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
Danke für die schnelle Antwort.
Wie stehen denn die Chancen das die Angelegenheit zu meinen Gunsten ausfällt?-Bin zur Zeit arbeitslos und die Anwaltskosten bei einem Misserfolg sprengen mein Budget...
Nochmals Danke ! ! !
Die Erfolgsaussichten richten sich nicht nur nach rechtlichen, sondern auch nach technischen Fragen (Art des Mangels). Eine seriöse Prognose ist daher nicht möglich.
Bezüglich der Anwaltskosten besteht unter Umständen die Möglichkeit Beratungs- und Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Beschaffen Sie sich beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein. Mit diesem Beratungshilfeschein und gegen Zahlung einer weiteren Beratungshilfegebür von 10,- € können Sie sich dann durch einen Anwalt außergerichtlich beraten und vertreten lassen.
Mit freundlichen Grüßen