Geschäftsführertätigkeit GmbH

| 30. Juli 2011 14:34 |
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Insolvenzrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Ich bin derzeit als Geschäftsführer einer GmbH in der Baubranche angestellt. 100% der Gesellschaftsanteile liegen NICHT bei mir. Infolge privater Steuerschulden veranlasste das Finanzamt einen Insolvenzantrag zu meiner Person, dieser wurde durch das Amtsgericht mangels Masse abgewiesen. Creditreform stufte aufgrund meiner privaten Insiolvenz die GmbH von einem Bonitätsindex von rund 290 auf ca. 360 Punkte hoch (wesentliche Verschlechterung). Ist dies zulässig
30. Juli 2011 | 15:03

Antwort

von


(1624)
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

Als Geschäftsführer haften Sie im Normalfall nicht für die Verbindlichkeiten der GmbH. Das Vermögen und die Verbindlichkeiten sind daher strikt zu trennen, da es sich um verschiedene Rechtspersönlichkeiten handelt.

Die Herabstufung von mittlerer in schwacher Bonität (zwei Schritte) lgt daher auf einer Grundlage, die nicht im Zusammenhang mit der GmbH liegt.

Eine solche Herabstufung in eine schwache Bonität ist aus meiner Sicht nicht berechtigt, auch wenn Sie in den betreffenden Scoringbedingungen geregelt sind. Bevor Sie jedoch eine gerichtliche Auseinandersetzung anstreben, sollten Sie Creditreform die aktuellen Zahlen aus dem Jahresabschluss und der GuV vorlegen, die maßgebend für die Bonitätseinstufung sind.

Weiterhin sollten Sie die Gesellschafterverhältnisse darlegen, aus denen sich ergibt, dass Sie Fremdgeschäftsführer sind und damit „nur" über den Dienstvertrag mit der GmbH verbunden.

Im Ergebnis sollten Sie daher unter Vorlage entsprechender Unterlagen eine Verbesserung der Bonität der GmbH anstreben. Sollte dies nicht gelingen, sollten Sie mit anwaltlichen Schreiben eine Korrektur der Bonität einfordern.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe bei einer Nachfrage und einer weitergehenden Beratung gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

Bewertung des Fragestellers 30. Juli 2011 | 16:11

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