Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In § 2 Abs. 2 PartGG wird auf § 18 Abs. 2 HGB verwiesen. Danach darf die Firma eines Kaufmanns (eine Firma ist der Name, unter der der Kaufmann seine Geschäfte abwickelt) keine irreführenden Zusätze enthalten. Da ich davon ausgehe, dass bei Ihnen eine Kaufmannseigenschaft gegeben ist, gilt diese VErweisungskette auch für Ihren Fall. Danach darf eine der in § 2 Abs. 1 PartGG genannten Bezeichnungen (also auch "und Partner") nicht verwendet werden, wenn keine PartG vorliegt. Ein Verstoß kann nach §§ 8, 5 Abs. 1 Satz 3 UWG abgemahnt werden. Eine Zustimmung/Genehmigung durch die IHK ist dagegen nicht erforderlich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist
In §2 PartGG ist explizit der Zusatz als "und Partner" definiert, nicht aber " + Partner" oder " & Partner", wären dies rechtskonforme Geschäftsbezeichnungen für einen Gewerbetreibenden ohne Verpflichtung zur Eintragung in das Handelsregister?
Hallo
und danke für die Nachfrage. Die von Ihnen angedachten Zeichen "+" und "&" gelten im deutschen Sprachgebrauch als Substitut für das Wort "und". Auch wenn es m.W. hierzu noch keine obergerichtlichen/höchstrichterlichen Entscheidungen gibt, halte ich daher deren Verwendung für problematisch.
Allerdings könnte man über ein Substitut des Begriffs "Partner" nachdenken. So könnten Begriffe wie "Freunde/Friends" o.ä. einen Ersatz darstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Henning
Rechtsanwalt