Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Nach deutschem Recht ist zwar jede Schenkung notariell zu beurkunden. Allerdings kann dieser Formmangel durch Vollzug behoben werden. Wird also das Geld an Sie überwiesen, so ist die Schenkung der Eltern auch wirksam.
Können Sie auf andere Weise die Herkunft der Gelder, zum Beispiel durch den Verkauf einer Wohnung, nachweisen, so ist dies zulässig.
Dann bin ich auch nicht der Meinung, dass sie eine Schenkung in Deutschland oder China beurkunden lassen, da dies zu weiteren Kosten führt und letztlich nur beweisen soll, woher das Geld kommt.
Eine Beurkundung wären Deutschland möglich, die Eltern könnten der Urkunde auf der deutschen Botschaft oder im deutschen Konsulat in China zustimmen, dann wäre die Urkunde nach deutschem Recht errichtet.
Denkbar wäre auch eine direkte Zahlung des Kaufpreises durch die Eltern und eine spätere Schenkung an Sie, hier würden aber auch Notarkosten anfallen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Park,
vielen Dank für Ihre Antwort. Es ist sehr hilfreich.
Ich habe noch zwei kleine Fragen, die ich nicht verstanden habe.
1. Was genau ist „Allerdings kann dieser Formmangel durch Vollzug behoben werden."
Ich werde es so verstehen: Mein Vater überweist das Geld direkt auf mein Konto, anstatt die Schenkungsurkunde bei der Bank einzureichen. Bei Verwendungszweck schreibt mein Vater „Schenkung an Tochter, um Immobilie zu erwerben". Und ich bei der Bundesbank vorher die Überweisung anmelden und die Nachweis der Herkunft des Geldes vorliegen. Habe ich richtig verstanden?
2. Sie sagten, dass ich die Beurkundung in Deutschland machen können. Bedeutet das, dass meine Situation auch auf deutsches Recht übertragen werden kann? Der deutsche Notar hat auch die Zuständigkeit, eine Schenkungsurkunde für mich zu machen?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir helfen könnten, diese beiden Frage zu erklären
Gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage.
1.
Gemeint war hier, dass nach dem deutschen Gesetz jede Schenkung, wirklich jede Schenkung beurkundet werden muss.
Da dies aber sehr unpraktisch ist, heilt das Gesetz den Formfehler, wenn die Schenkung sofort vollzogen wird. Dann ist sie auch wirksam. Wird also das Geld verschenkt und sofort überwiesen, ist die Schenkung wirksam.
Das haben Sie dann richtig verstanden. Sie Ännen auch einen kleinen Vertrag auf Deutsch machen, ohne Notar. Der Vater unterschriebt dann zur Schenkung.
2.
Sie leben in Deutschland unterhalten die Schenkung, daher ist deutsches Recht auf jeden Fall auch anwendbar. Zumal eine deutsche Schenkungsurkunde in Deutschland eher anerkannt wird als eine chinesische.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt