Gefundenes Päckchen geöffnet

5. September 2019 19:37 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo,
ich habe eben ein Päckchen in einer Packstation in Köln gefunden. Ich habe es an mich genommen und bin dem mutmaßlichen Besitzer hinterher, jedoch war er zu schnell weg. Das Päckchen hätte ich besser einfach in der Packstation gelassen... Jedoch nahm ich es mit nach Hause und googelte den Absender um das Päckchen wieder abzugeben. Da er nicht existierte, siegte meine Neugier und ich öffnete es. Darin befanden sich MDMA Tabletten, zumindest allen Anschein nach. Ich rief die Polizei, die die Tabletten mitnahm, mir aber auch sagte, dass ich mit der Öffnung eine Straftat begangen habe. Jetzt geht mir die Angst durch den Kopf. Ich hätte es nicht Öffnen sollen und schon gar nicht die Polizei rufen. Aber ich war zu ehrlich. Mit welcher Strafe muss ich rechnen?
Vielen Dank und Grüße
C. Bur.
5. September 2019 | 20:41

Antwort

von


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30449 Hannover
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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt:

Ich gehe davon aus, dass Sie bisher strafrechtlich noch nicht vorbelastet sind.

Ich denke, dass Sie keine schlimmeren Folgen zu befürchten haben.

Zunächst einmal ist schon fraglich, Sie sich wegen des Öffnens überhaupt strafbar gemacht haben. Dafür müsste es sich nämlich um ein Schriftstück handeln. War dem Paket kein Schreiben beigefügt, wäre es wohl keine Verletzung des Briefgeheimnis (§ 202 StGB), es könnte Ihnen dann noch eine Sachbeschädigung an dem Paket durchs Öffnen (unwahrscheinlich) oder ein Diebstahl bzw. eher eine Unterschlagung vorgeworfen werden, wobei ich meine, dass die Tatsache des Polizei-Rufens zeigt, dass Sie diese Absicht nicht hatten.

Hinzu kommt, dass all diese Delikte sog. Antragsdelikte sind und der "Geschädigte" vermutlich andere Sorgen hat, als einen Strafantrag zu stellen. Die Staatsanwaltschaft könnte zwar auch ein besonderes öffentliches Interesse annehmen, das halte ich aber ebenfalls für unwahrscheinlich.

Im Ergebnis gehe ich davon aus, dass das Ermittlungsverfahren gegen Sie eingestellt werden wird.

Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Einschätzung geben konnte. Sollten Sie noch Fragen haben, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen
Nicolas Reiser
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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