5. Juni 2012
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19:52
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
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E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
das ist Verhandlungssache und bedarf einer vertraglichen (auch mündlich reicht) Vereinbarung.
Ist dieses bei Abschluss des Mietvertrages nicht vereinbart gewesen, kann der Vermieter im Nachhinein nicht einseitig ohne Ihre Zustimmung daran etwas ändern.
Der Mietvertrag sollte also in Ruhe geprüft werden, ob und was dazu vereinbart worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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