sehr geehrter Fragesteller,
danke für Ihre Anfrage. Die beiden Kollegen haben völlig Recht; da Sie den gebotenen Einsatz aber offenbar weiterhin für angemessen halten, in gebotener summarischer Prüfung:
1. Die Sachmängelhaftung (Garantie ist etwas anderes) endet i.d.R. zwei Jahre nach Kauf. Allerdings ist bei sog. „mangelhafter Nacherfüllung“ von einem Neuentstehen der Rechte aus § 437 BBG auszugehen; so dass auch die Verjährung neu zu laufen beginnt. Insoweit haben Sie auch mit den anderen Suggestivfragen Recht – immer vorausgesetzt, es würde nachweisbar an der Batterie liegen.
2. Die Beweislast ergibt sich beim Verbrauchsgütekauf aus § 476 BGB. Innerhalb der ersten sechs Monate wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war.
3. Entscheidend ist, ob Sie vom objektiven Erklärungsinhalt her davon ausgehen durften, dass die Prüfungen aus Kulanz durchgeführt werden. Dies lässt sich aus der Ferne einer Online-Beratung nicht sicher beurteilen.
4. NEIN!
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Thomas Schimpf
- Rechtsanwalt -
ra.schimpf@gmx.de
www.anwalt.de/rechtsanwalt_schimpf
Sehr geehrter Herr Dr. Schimpf,
vielen Dank für Ihre Antwort, die Sie trotz des als zu gering gesehenen Einsatzes gegeben haben. Ich war nach dem Stellen der Frage nicht mehr online, so dass ich auf die Hinweise Ihrer Kollegen nicht mehr reagieren und den Einsatz nicht mehr erhöhen bzw. die Fragen nicht mehr reduzieren konnte. Sorry.
Meine Nachfrage betrifft die ursprünglichen Frage 2 und lautet:
Da seit dem Einbau der Ersatzbatterie im Mai nun mehr als 6 Monate vergangen sind: Was soll ich denn tun, wenn in einigen Tagen/Wochen das Auto wieder nicht anspringt (die Batterie wurde gestern ja nicht ausgetauscht)? Muss ich dann beweisen, dass es an der Batterie und nicht am Auto liegt? Kann ich nicht auf dem Sachmängelbeseitigungsanspruch bestehen und den Einbau einer Ersatzbatterie verlangen, denn die gestrigen Prüfungen am Auto haben ja keinen Fehler am Auto gezeigt und die 2 Jahre nach Kauf sind ja noch nicht vorbei?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr S.,
danke für Ihre Nachfrage:
Die –positiven- Prüfungen am Auto bedeuten nicht per se, dass es an der Batterie liegen MUSS. Da die Beweislast, siehe die Ausgangsantwort, (nun) bei Ihnen liegt, sehe ich hier eher schlechte Chancen.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Thomas Schimpf
- Rechtsanwalt -
ra.schimpf@gmx.de