9. Februar 2006
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15:35
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.
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ich befürchte, dass man hier nichts machen kann. Eine rückwirkende Anerkennung ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Da hinter der GEZ die Landesrundfunkanstalten , damit letztlich der Staat steht, werden die Gebühren ziemlich rücksichtslos eingetrieben.
Es ist mir auch keine Verwaltungsgreichtsentscheidung bekannt, die diesen Grundsatz durchbrochen hätte.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen muit meiner Antwort trotzdem helfen
Marcus Glatzel
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.