GEZ - rückwirkende Befreiung möglich?

9. Februar 2006 15:06 |
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Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Hallo,
ich erhalte als Berufsschülerin Bafög.

Dies hatte ich der GEZ im Sommer 2004 mitgeteilt und wurde
daraufhin von Zahlung der Gebuehren befreit.

Leider bemerkte ich nicht, dass die Befreiung nur für 6 Monate
gültig war. Eine erneute Befreiung holte ich mir bisher nicht.

Inzwischen habe ich einen Gebührenbescheid vorliegen, nach dem ich für 10.04-01.06 insgesamt ca. 255 € nachzahlen soll.

Nun meine Frage: Kann ich diesen Bescheid anfechten, da ich ja nachweislich in diesem Zeitraum immer Bafög erhielt, also eigentlich befreit gewesen wäre, wenn ich denn den Antrag immer gestellt haette.

Leider heisst es dazu auf den Seiten der GEZ:

http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index.html

"Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben."


Ich freue mich auf Ihre Antwort,
besten Dank!
9. Februar 2006 | 15:35

Antwort

von


(141)
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63450 Hanau
Tel: 06181-6683 799
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E-Mail: info@glatzel-partner.com
Sehr geehrte Rechtssuchender,

ich befürchte, dass man hier nichts machen kann. Eine rückwirkende Anerkennung ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Da hinter der GEZ die Landesrundfunkanstalten , damit letztlich der Staat steht, werden die Gebühren ziemlich rücksichtslos eingetrieben.
Es ist mir auch keine Verwaltungsgreichtsentscheidung bekannt, die diesen Grundsatz durchbrochen hätte.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen muit meiner Antwort trotzdem helfen

Marcus Glatzel
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.

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