11. Juli 2025
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11:29
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Böhler
Hussenstraße 19
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Sie haben gegen Ihren bisherigen Fahrlehrer sowhl einen Anspruch auf Herausgabe der bisherigen Unterlagen zu Ihrer Ausbildung als auch auf Ausstellung des nötigen Ausbildungsnachweises.
Gerne unterstütze ich Sie hier.
Mit freundlichen Grüßen
Böhler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht